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Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen?

Dies ist eine Diskussion zu Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 15.07.2011, 23:13
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Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen?

Also angenommen ein 33jähriger mann wohnt seit dem Umzug seiner Eltern 20 jahre zuvor mit den Eltern bzw. nach deren trennung nur noch mit der Mutter in der von den Eltern/Mutter angemieteten Wohnung. Der junge mann hat nach dem schulabschluss nie eien Ausbildung gemacht, auch nicht gearbeitet, da er dazu angeblich nicht in der lage wäre ( behandlungsresistente psychische/Physische Unfähigkeit als Begründung von ihm damals angegeben). Eine Betreuung scheiterte bereits vor ca. 3 jahren, da die Dame die (mit vorheriger Anmeldung) zur Prüfung kam (Sozialarbeiterin?) nach dem Gespräch mit dem Mann zur Auffassung gelang, daß dieser durchaus in der lage sei für sich zu sorgen bzw. sein Leben im griff hätte (er hatte wohl glaubwürdig konkrete Zukunftspläne inkl. Ausbildung, Arbeit, eigene Wohnung geschildert). Seit diesem versuch eine Betreuung anordnen zu lassen droht der junge mann der Mutter, versucht sie auszusperren, wird tätlich gegen Mutter und auch gegen besuch der Mutter.Welche Möglichkeit besteht den 33jährigen aus der Wohnung zu bekommen? ist es tatsächlich so, daß es keien gibt, da der junge mann dann ohne Wohnsitz auf der Straße stehen würde (er weigert sich ALG II zu beantragen, für ihn kann ja die Mutter kein ALG II beantragen, da er ja volljährig, mündig ist..aber muß sie ihn deswegen bis zu seinem Lebensende beherbergen und versorgen und sich drangsalieren lassen? Würde es Sinn machen erneut eien Antrag auf betreuung zu stellen - die geschilderten Zukunftspläne sind ja allesamt nicht in die tat umgesetzt worden.
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Alt 16.07.2011, 00:16
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AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen?

Zitat:
Zitat von missy0675 Beitrag anzeigen
Würde es Sinn machen erneut eien Antrag auf betreuung zu stellen -
Das bezweifle ich nach dem Sachverhalt. Die Freiheit des Menschen und seine Entscheidungsfreiheit sind ein hohes Gut, das nur unter besonderen Umständen eingeschränkt werden darf. Um eine Betreuung zu rechtfertigen, muss der Sohn nicht selbst entscheidungsfähig sein und eine Gefahr für sich oder für andere darstellen. Bloß, weil er sich das Leben ganz anders darstellt, kann man ihn nicht betreuen (übrigens wird dieser Beschluss nicht durch eine Sozialarbeiterin gefasst, sondern durch einen Richter).

Mietvertrag kündigen (wenn überhaupt einer besteht), bei Gewalttätigkeit unmittelbar Polizei benachrichtigen und Anzeige erstatten.
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Alt 16.07.2011, 01:18
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AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen?

Ja ja, das Hotel Mama ist eben so bequem.

Der SV gibt keinen Anlass auch nur ansatzweise eine physische oder gar psychische Erkrankung anzunehmen. Das 33-jährige Jüngelchen dürfte schlichtweg stinkend faul sein und hat es sich bequem eingerichtet.

Der Mutter ist anzuraten dem Sohn unter Fristsetzung - vorausgesetzt es besteht kein (Unter-)Mietvertrag - konsequent der Wohnung zu verweisen.

Ich befürchte aber, dass sich der Zustand wegen mangelnder Konsequenz der Mutter nicht ändern wird. Ein Indiz ist der bereits im Frühjahr 2010 eingestellte fast gleichlautende Thread
Wohnrecht und Unterhaltsanspruch volljähriger Sohn
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 05:44
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AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Ich befürchte aber, dass sich der Zustand wegen mangelnder Konsequenz der Mutter nicht ändern wird.
Guter Link. Die Mutter ist eine abhängige Persönlichkeit. Der Mann ist aus dem Haus, der Sohn wahrscheinlich die einzige Bezugsperson. Nun soll durch eine Betreuung Macht ausgeübt werden, ohne den Sohn loslassen zu müssen. Beiden ist eine Psychotherapie anzuraten.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 08:06
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AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Guter Link. Die Mutter ist eine abhängige Persönlichkeit. Der Mann ist aus dem Haus, der Sohn wahrscheinlich die einzige Bezugsperson. Nun soll durch eine Betreuung Macht ausgeübt werden, ohne den Sohn loslassen zu müssen. Beiden ist eine Psychotherapie anzuraten.
Interessanter Ansatzpunkt, nehmen wir aber mal an es geht der Mutter nicht um Machtausübung (es wollte niemand aus der familie die Funktion des Betreuers übernehmen) sonden lediglich darum ihre Wohnung für sich zu haben und nicht mehr für ihren Sohn mitsorgen zu müssen, so daß sie von ihrer Rente (besser) leben kann bzw. weil sie durch eine Therapie, Gespräche mit Angehörigen/Freunden irgendwann die Situation so sieht, daß sie eine räumliche Trennung von ihrem Sohn möchte. Was müsste sie dann konkret tun wenn der Sohn weder wiederholter mündlicher noch schriftlicher Aufforderungen die Wohnung zu verlassen (mit angemessener fristsetzung) nachkommen würde? Ein (Unter-) mietvertrag besteht nicht, ist wie gesagt einfach so, daß der Sohn als Kind mit seinen Eltern diese Wohnung mitbezogen hat und seitdem dort wohnt.

Eine Betreuung würde ja wohl Sinn machen da der junge mann seit jahren keien sozialen Kontakte hat, nicht einkaufen/zum Arzt etc. geht, noch nie allein einne Haushalt geführt hat, nie mit behördenversicherungen/Arbeitgebern/Vermietern selbstständig zu tun hatte und somit vermutlich doch probleme hätte sein Leben dann nach so langer zeit selbstständig zu bestreiten. Da diese Notwendigkeit durch zb Krankheit/Pflegebedürftigkeit/Tod der mutter theoretisch quasi jederzeit eintreten könnte (denn was mpassiert mit dem mann wenn Mutter verstirbt, Miete nicht mehr gezahlt wird, Zwangsräumung ansteht?) und das Erlernen von gewissen Kompetenzzen sicher jetzt noch leichter möglich wäre als zB mit 50 wäre die Betreuung an und für sich ja eine vernünftige Sache. Wenn das aber rechtlich nicht möglich ist da der Sohn einer betreuung wohl nicht zustimmen würde, bliebe eben nur noch der "Rausschmiß" ins kalte Wasser des slbstständigen Lebens ohne jegliche unterstützung. Freiwillig, zB. eien Verhaltenstherapie zu machen lehnt der Sohn ja ab, deshalb die idee mit der Betreuung. es ging hier um unterstützung nicht um machtausübung.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 08:49
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AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen?

Zitat:
Zitat von missy0675 Beitrag anzeigen
...sonden lediglich darum ihre Wohnung für sich zu haben und nicht mehr für ihren Sohn mitsorgen zu müssen,
Räumungsklage, Polizei, Gerichtsvollzieher.

Zitat:
Eine Betreuung würde ja wohl Sinn machen da der junge mann seit jahren keien sozialen Kontakte hat, nicht einkaufen/zum Arzt etc. geht, noch nie allein einne Haushalt geführt hat, nie mit behördenversicherungen/Arbeitgebern/Vermietern selbstständig zu tun hatte und somit vermutlich doch probleme hätte sein Leben dann nach so langer zeit selbstständig zu bestreiten.
Nein, dies ist alles kein Grund für eine Betreuung. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, nach eigenem Gusto vor die Hunde zu gehen, wenn er entscheidungsfähig ist!
Zitat:
(denn was mpassiert mit dem mann wenn Mutter verstirbt, Miete nicht mehr gezahlt wird, Zwangsräumung ansteht?)
Ja, das wären schöne Aussichten, denen die Mutter zuvorkommen kann, wenn sie ihn vorher rauswirft. Er macht dann das Gleiche durch, aber die Mutter lebt noch.
Zitat:
bliebe eben nur noch der "Rausschmiß" ins kalte Wasser des slbstständigen Lebens ohne jegliche unterstützung.
Genau. Der Mann ist über 30 und entweder krank (dann braucht er einen Arzt) oder ein stinkfaules Stück.
Zitat:
Freiwillig, zB. eien Verhaltenstherapie zu machen lehnt der Sohn ja ab, deshalb die idee mit der Betreuung. es ging hier um unterstützung nicht um machtausübung.
Schonmal darüber nachgedacht, welchen Effekt es hat, wenn man jemanden gegen seinen Willen "unterstützt"? Hier handelt es sich nicht um ein Kleinkind!

Aber die Diskussion ist müßig, es ist alles bereits vor einem Jahr gesagt worden.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 09:17
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AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Räumungsklage, Polizei, Gerichtsvollzieher.

Nein, dies ist alles kein Grund für eine Betreuung. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, nach eigenem Gusto vor die Hunde zu gehen, wenn er entscheidungsfähig ist!
Ja, das wären schöne Aussichten, denen die Mutter zuvorkommen kann, wenn sie ihn vorher rauswirft. Er macht dann das Gleiche durch, aber die Mutter lebt noch.
Genau. Der Mann ist über 30 und entweder krank (dann braucht er einen Arzt) oder ein stinkfaules Stück.
Schonmal darüber nachgedacht, welchen Effekt es hat, wenn man jemanden gegen seinen Willen "unterstützt"? Hier handelt es sich nicht um ein Kleinkind!

Aber die Diskussion ist müßig, es ist alles bereits vor einem Jahr gesagt worden.
Wenn er nun aber tatsächlich nicht lediglich stinkfaul (dagegen spricht daß er nach eigenenm Bekunden seien mutter hasst - wer wohnt freiwillig mit jemand zusammen den er hasst- Auch sosnt macht der Sohn keinen glücklichen Eindruck (zunehmende Aggressivität) - er scheint sich auch seiner perspektivlosigkeit bzw. Perspektive von zB drohender Obdachlosigkeit bewusst zu sein, trotzdem verharrt er in dieser Situation...) sondern psychisch krank ist, kann es ja auch sein, daß er nicht entscheidungsfähig ist, oder? Das würde dann ja auch vielleicht den gedanken der Hilfe (gegen seinen Willen), auch wenn er kein Kleinkind mehr ist, rechtfertigen bzw. sinnvoll machen. Viele psychisch kranke haben ja nun mal kein krankheitseinsicht und halten sich für nicht behandlungsbedürftig bzw. haben vielleicht aufgrund schlechter Erfahrung Angst vor Ärzten, Therapeuten.

Schade, daß Du nicht darauf eingehtst wie die mutter ihn denn "rauswerfen" könnte. Er hätte ja jetzt auch noch eine Chance was aus seinem Leben zu machen, in 20 Jahren wohl sehr viel weniger.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 09:24
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AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen?

Zitat:
Zitat von missy0675 Beitrag anzeigen
...sondern psychisch krank ist, kann es ja auch sein, daß er nicht entscheidungsfähig ist, oder?
Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht stellen.

Zitat:
Schade, daß Du nicht darauf eingehtst wie die mutter ihn denn "rauswerfen" könnte.
Wieso? Das ist im vorherigen Thread und dem jetzigen erwähnt: wenn Gewalt ausgeübt wurde, Kündigung fristlos aussprechen und auffordern, die Wohnung innerhalb von drei Tagen zu räumen. Danach Räumungsklage erheben. Ich gehe davon aus, dass bei fortgesetzter Gewalttätigkeit ein Verbleiben in der Wohnung nicht zumutbar ist und der Mann schlicht auf der Straße steht.
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Alt 16.07.2011, 09:39
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AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
... Kündigung fristlos aussprechen und auffordern, die Wohnung innerhalb von drei Tagen zu räumen. Danach Räumungsklage erheben.
Warum Kündigung und Räumungsklage?

Das Jüngelchen hat weder einen (Unter-)Mietvertrag nach bezahlt er offensichtlich einen Beitrag zur Unterkunft. Insofern kann dieser m.E. sofort auf die Straße gesetzt werden. Daher auch meine Anregung eine letzte (angemessene) Frist zu setzen und den Sohnemann aus dem Haus befördern.

Schloss auswechseln und "seine Sachen" vor die Tür bzw. in der Garage unterstellen.

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass bei fortgesetzter Gewalttätigkeit ein Verbleiben in der Wohnung nicht zumutbar ist und der Mann schlicht auf der Straße steht.
siehe auch § 1 Gewaltschutzgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/ge...351310001.html
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Alt 16.07.2011, 09:58
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AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Das Jüngelchen hat weder einen (Unter-)Mietvertrag nach bezahlt er offensichtlich einen Beitrag zur Unterkunft. Insofern kann dieser m.E. sofort auf die Straße gesetzt werden.
ja, das sehe ich auch so. das ist möglich, da eben gar kein mietverhältnis vorliegt.

ich bin allerdings sehr wohl der meinung, dass hier ein betreuungsgrund vorliegt und zwar ganz klassisch: mein mensch, der jahrelang die wohnung nicht verlässt und absolut nix geregelt kriegt, ist psychisch krank, davon muss man wohl ausgehen. und eine betreuung wäre angebracht und wünschenswert (und das von mir, wo ich generell eher betreuungsbedenken habe).

betreuung sichert zumindest die lebensnotwendigen fragen: harzv, wohnung/wohnheim.

wie ich die sache sehe, wird das auch durchgehen, da keine der damals geplanten massnahmen ergriffen wurden und die situation noch genauso desolat ist.

ich würde als erstes betreuung anregen. wenn die steht, den sohn rauswerfen. falls vorher handgreiflich wird, polizei rufen, dann wird er der wohnung verwiesen. das machen die polizeibeamtinnen dann direkt. wäre momentan eine gute jahreszeit dafür. ein paar nächte im freien werden nicht schaden bis ein obdachlosenasyl gefunden ist. zudem können solche schocks die krankheitseinsicht manchmal sehr fördern.
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