Dies ist eine Diskussion zu Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? |
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| AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? Zitat:
Mietvertrag kündigen (wenn überhaupt einer besteht), bei Gewalttätigkeit unmittelbar Polizei benachrichtigen und Anzeige erstatten.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? Ja ja, das Hotel Mama ist eben so bequem. Der SV gibt keinen Anlass auch nur ansatzweise eine physische oder gar psychische Erkrankung anzunehmen. Das 33-jährige Jüngelchen dürfte schlichtweg stinkend faul sein und hat es sich bequem eingerichtet. Der Mutter ist anzuraten dem Sohn unter Fristsetzung - vorausgesetzt es besteht kein (Unter-)Mietvertrag - konsequent der Wohnung zu verweisen. Ich befürchte aber, dass sich der Zustand wegen mangelnder Konsequenz der Mutter nicht ändern wird. Ein Indiz ist der bereits im Frühjahr 2010 eingestellte fast gleichlautende Thread Wohnrecht und Unterhaltsanspruch volljähriger Sohn
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? Zitat:
Eine Betreuung würde ja wohl Sinn machen da der junge mann seit jahren keien sozialen Kontakte hat, nicht einkaufen/zum Arzt etc. geht, noch nie allein einne Haushalt geführt hat, nie mit behördenversicherungen/Arbeitgebern/Vermietern selbstständig zu tun hatte und somit vermutlich doch probleme hätte sein Leben dann nach so langer zeit selbstständig zu bestreiten. Da diese Notwendigkeit durch zb Krankheit/Pflegebedürftigkeit/Tod der mutter theoretisch quasi jederzeit eintreten könnte (denn was mpassiert mit dem mann wenn Mutter verstirbt, Miete nicht mehr gezahlt wird, Zwangsräumung ansteht?) und das Erlernen von gewissen Kompetenzzen sicher jetzt noch leichter möglich wäre als zB mit 50 wäre die Betreuung an und für sich ja eine vernünftige Sache. Wenn das aber rechtlich nicht möglich ist da der Sohn einer betreuung wohl nicht zustimmen würde, bliebe eben nur noch der "Rausschmiß" ins kalte Wasser des slbstständigen Lebens ohne jegliche unterstützung. Freiwillig, zB. eien Verhaltenstherapie zu machen lehnt der Sohn ja ab, deshalb die idee mit der Betreuung. es ging hier um unterstützung nicht um machtausübung. |
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| AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? Zitat:
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Aber die Diskussion ist müßig, es ist alles bereits vor einem Jahr gesagt worden.
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| AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? Zitat:
Schade, daß Du nicht darauf eingehtst wie die mutter ihn denn "rauswerfen" könnte. Er hätte ja jetzt auch noch eine Chance was aus seinem Leben zu machen, in 20 Jahren wohl sehr viel weniger. |
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| AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? Zitat:
Das Jüngelchen hat weder einen (Unter-)Mietvertrag nach bezahlt er offensichtlich einen Beitrag zur Unterkunft. Insofern kann dieser m.E. sofort auf die Straße gesetzt werden. Daher auch meine Anregung eine letzte (angemessene) Frist zu setzen und den Sohnemann aus dem Haus befördern. Schloss auswechseln und "seine Sachen" vor die Tür bzw. in der Garage unterstellen. Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/ge...351310001.html
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| AW: Erwachsenen Sohn aus elterlicher (Mietswohnung)bekommen? Zitat:
ich bin allerdings sehr wohl der meinung, dass hier ein betreuungsgrund vorliegt und zwar ganz klassisch: mein mensch, der jahrelang die wohnung nicht verlässt und absolut nix geregelt kriegt, ist psychisch krank, davon muss man wohl ausgehen. und eine betreuung wäre angebracht und wünschenswert (und das von mir, wo ich generell eher betreuungsbedenken habe). betreuung sichert zumindest die lebensnotwendigen fragen: harzv, wohnung/wohnheim. wie ich die sache sehe, wird das auch durchgehen, da keine der damals geplanten massnahmen ergriffen wurden und die situation noch genauso desolat ist. ich würde als erstes betreuung anregen. wenn die steht, den sohn rauswerfen. falls vorher handgreiflich wird, polizei rufen, dann wird er der wohnung verwiesen. das machen die polizeibeamtinnen dann direkt. wäre momentan eine gute jahreszeit dafür. ein paar nächte im freien werden nicht schaden bis ein obdachlosenasyl gefunden ist. zudem können solche schocks die krankheitseinsicht manchmal sehr fördern. |
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