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Ermittlung wegen Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach §16 BKGG

Dies ist eine Diskussion zu Ermittlung wegen Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach §16 BKGG innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 02.02.2012, 17:49
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Ermittlung wegen Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach §16 BKGG

Mal angenommen eine Familie erhällt Kindergeldzuschlag weil der Vater arbeitsunfähig im Krankengeldbezug ist.
Nach Beendigung der Krankschreibung würde er in ALG1 fallen und danach in einer kurzzeitigen Beschäftigung arbeiten.
Wechsel ins ALG1 wäre angegeben worden, die kurzzeitige Beschäftigung nicht.
Die Angabe der Beschäftigung wäre übersehen worden weil diese unter 6 Wochen war und ein Entgelt weit unter dem ALG1 erbracht hatte.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes wären die aktuellen verälltnisse korrekt angegeben worden und die Überzahlung des Kindergeldzuschlages sofort zurücküberwiesen wurden.

Nun würde gegen diese Famillie einige Wochen nach Einstellung des Kindergeldzuschlages ein Ermittlugnsverfahren eröffnet werden, weil angeblich der Mitteilungspfklicht nicht nachgekommen wurden war , weil die Famillienkasse die Information über die Beendigung des Krankengeldes und den Beginn des ALG1 bezuges nicht erhalten hätte.

Welche Chancen hätte die Famillie der Kasse nachzuweisen das die Information übersendet wurde ohne das es einen Einschreibenbeleg oder so geben würde?

Vielleicht hat ja jemand von Euch einen Plan.

mfg

Thomas
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bkgg, kindergeldzuschlag, ordnungswidrigkeit

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