Dies ist eine Diskussion zu Elternunterhalt - Umgang mit Vermögen vor Leistungsbescheid innerhalb des Forums Familienrecht
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| Elternunterhalt - Umgang mit Vermögen vor Leistungsbescheid wie verhält es sich wenn das Vermögen auf Sparkonten ect. den "Schonwert" (in Bayern glaube ich EUR 75.000) übersteigt, jedoch noch kein Bescheid des Sozialamtes ergangen ist. Angenommen das Geld der Eltern würde noch wenige Monate reichen um das Pflegeheim zu bezahlen, könnte ich davor soviel Geld abheben und "verbrauchen" wie ich möchte oder muß ich darüber später Rechenschaft ablegen für was ich das Geld ausgegeben habe? Eine zweite Frage wäre wenn man für Miete mehr als die veranschlagten EUR 450,00 benötigt, da man in einer Gegend mit vergleichsweise hohen Mieten wohnt, kann dann zu dem Freibetrag von EUR 1400,- pro Monat zus. ein Betrag veranschlagt werden? Vielen Dank und viele Grüße. Ina |
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