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Elternunterhalt - Nettoeinkommen bei Geschäftswagen?

Dies ist eine Diskussion zu Elternunterhalt - Nettoeinkommen bei Geschäftswagen? innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 27.06.2011, 14:22
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Question Elternunterhalt - Nettoeinkommen bei Geschäftswagen?

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein erwachsenes Kind wird unterhaltspflichtig, weil seine Mutter ins Pflegheim muss und die Rente samt Pflegegeld nicht reicht. Um die mögliche Belastung für das Kind auszurechnen, gibt es ja einen wunderbaren Rechner im Netz (einfach mal nach "Elternunterhalt" googeln).

Aber was gilt letztlich als Nettoeinkommen, wenn dem unterhaltspflichtigen Kind ein Geschäftswagen - auch zur privaten Nutzung - zur Verfügung steht?

Ist das Nettoeinkommen dann der letztlich ausgezahlte Betrag von z.B. 1600 Euro?

Oder wird der geldwerte Vorteil von z.B. 400 Euro dem Auszahlungsbetrag wieder oben drauf gerechnet und das relevante Nettoeinkommen sind dann im Beispiel 2000 Euro?

Ich wäre sehr dankbar für eine fundierte Antwort, evt. mit Quellenangabe auf die man sich nötigenfalls berufen könnte.

Herzliche Grüße
Elsat
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elternunterhalt, geldwerter vorteil, geschäftswagen, nettoeinkommen

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