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Elternunterhalt

Dies ist eine Diskussion zu Elternunterhalt innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 06:00
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Elternunterhalt

Folgende fiktive Situation:

Kind1: großes Vermögen, geringes eigenes Einkommen, hohes Einkommen Ehepartner

Kind2: geringes Vermögen, hohes eigenes Einkommen, geringes Einkommen Ehepartner

Kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass ausschließlich Kind2 gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig ist, da Kind1 keinesfalls auf Vermögen (u.a. vor mehr als 10 Jahren von den Eltern überschrieben) zurückgreifen muss?

Eltern E kommen am 01.10.2010 ins Heim, Kind2 nimmt am 01.12.2010 ein Darlehen über z.B. 100.000€ für die Sanierung seines selbstgenutzten Hauses auf (noch nicht wissend, dass E ihr Vermögen bereits vor mehr als 10 Jahren an Kind1 übertragen haben) - kann Kind2 die Zins- und Tilgungsbeiträge von seinem Einkommen abziehen?
Oder kam die Darlehensaufnahme zu spät?
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Alt 26.08.2011, 11:20
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AW: Elternunterhalt

Hallo,

meines Erachtens kommt es auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt an. Wenn Kind 2 bis zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme noch nicht in Anspruch genommen wurde, sind die von ihm ab diesem Zeitpunkt zu leistenden Aufwendungen bei der Berechnung seiner Leistungsfähigkeit im Rahmen der Unterhaltspflicht zu berücksichtigen.
Daneben können die guten Einkommensverhältnisse des Ehepartners von Kind 1 durchaus Berücksichtigung finden.

Gruß
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