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ELTERN VERSICHERN KIND NICHT! KIND WIRD OPERIERT! WER HAFTET FÜR DIE KOSTEN???

Dies ist eine Diskussion zu ELTERN VERSICHERN KIND NICHT! KIND WIRD OPERIERT! WER HAFTET FÜR DIE KOSTEN??? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 22:47
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ELTERN VERSICHERN KIND NICHT! KIND WIRD OPERIERT! WER HAFTET FÜR DIE KOSTEN???

Angenommen : Ein Mädchen wurde vor 6 Jahren an ihrem Arm
operiert (weil ihre Katze sie gebissen hatte). Sie war zu dem
Zeitpunkt jedoch nicht Krankenversichert. Sie ist zu dem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt. Die Eltern waren zum Zeitpunkt
auch nicht versichert.
Es folgten Kosten von ca. 8000 Euro die das Krankenhaus forderte. Davon wusste das Mädchen
aber nichts. Erst als sie 18 wurde kam ein
Gerichtsvollzieher nach Hause und lies das Mädchen eine
eidestattliche Versicherung unterschreiben. Ist der Fall nun erledigt oder kommt nochmal ein Gerichtsvollzieher? Muss das Mädchen diese Kosten zahlen oder müssen das
die Eltern? Denn es waren die Eltern, die das Mädchen
damals nicht versicherten und nun hat das Mädchen angst das sie auf den Kosten sitzen bleibt. Zumal sie von Mahnungen nie etwas
bekommen hat und die Eltern diese anscheinend wegschmissen.
Das Mädchen macht momentan eine Ausbildung und ist im 3. Lehrjahr.

Wie kann das Mädchen nun aus der Sache rauskommen?

Ich bedanke mich herzlich im Voraus
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Alt 06.10.2011, 23:04
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AW: ELTERN VERSICHERN KIND NICHT! KIND WIRD OPERIERT! WER HAFTET FÜR DIE KOSTEN???

Ich fürchte, das sieht nicht gut aus für die junge Frau:

- die Eltern haben in ihrer Vertretung den Auftrag für die Operation erteilt, die wahrscheinlich notwendig war (also keine "Luxusentscheidung" der Eltern)
- die Schulden gegenüber dem Krankenhaus sind ihre
- die Schulden sind tituliert, es liegt ein vollstreckbarer Bescheid vor
- die Eidesstattliche Erklärung sagt lediglich aus, dass bei ihr aktuell nichts zu holen ist. Der Gerichtsvollzieher wird wahrscheinlich in absehbarer Zeit (wenn sie ihre Lehre beendet hat und einen Job hat) wieder erscheinen, weil der Gläubiger neue Vollstreckungsversuche unternehmen wird
- sie muss darüber nachdenken, ob eine Privatinsolvenz für sie sinnvoll ist oder eher das "Abstottern" über mehrere Jahre
- ich bin mir nicht sicher, ob sie die Pflichtverletzung der Eltern dazu nutzen kann, das Geld von denen einzuklagen. Waren sie/die Eltern denn damals versicherungspflichtig? Wenn nicht, siehts schlecht aus.

Vielleicht weiß hier im Forum noch jemand mehr.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 23:07
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AW: ELTERN VERSICHERN KIND NICHT! KIND WIRD OPERIERT! WER HAFTET FÜR DIE KOSTEN???

Ist total unjuristisch, aber ich wünsche der fiktiven jungen Dame alles Gute! Es ist schon extrem fies wenn man unverschuldet in so etwas hinein rutscht und sein Leben auf eigenen Beinen mit Schulden beginnen muss.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #4 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 00:38
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AW: ELTERN VERSICHERN KIND NICHT! KIND WIRD OPERIERT! WER HAFTET FÜR DIE KOSTEN???

Um Gottes Willen, das arme Mädchen! Ist es wirklich so, dass sie die Kosten tragen muss? Wo sie in dem Alter nicht mal einen iPod kaufen könnte, weil dieser Vertrag schwebend unwirksam wäre?

Kaum zu glauben, dass es in unserem Land noch Menschen gibt, die keine Krankenversicherung haben. Das ist sowas von unnötig! Gerade wenn Kinder im Spiel sind unverzeihlich!
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Stichworte
führsorgepflich, gerichtsvollzieher, haftung, krankenversicherung, pfändung

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