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Einmalzahlung-Fällig bei rechtskräftiger Scheidung

Dies ist eine Diskussion zu Einmalzahlung-Fällig bei rechtskräftiger Scheidung innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 23.01.2009, 11:27
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Einmalzahlung-Fällig bei rechtskräftiger Scheidung

Hallo,

mal angenommen, die Frau und der Mann verständigen sich im Zuge des Trennungsunterhaltes auf eine einmalige Abfindungssumme, diese würde aber erst bei rechtskräftiger Scheidung wirksam.

Um zu verhindern, dass man der eingerechten Scheidung nicht sofort zustimmt, könnte man doch schriftlich fixieren, dass die Abfindungssumme nicht nur bei der rechtskräftigen Scheidung ausbezahlt wird, sondern, dass man der eingereichten Scheidung auch sofort zustimmen muss! Diese also nicht verzögern darf.

Wäre das möglich? Oder würde dies mit unseren Gesetzen kollidieren?

Vielen Dank!
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Alt 23.01.2009, 13:29
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AW: Einmalzahlung-Fällig bei rechtskräftiger Scheidung

Am besten das Ganze von einem Notar protokollieren lassen, dieser weiß auch, was machbar ist und was nicht
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~ Sokrates ~
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