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Eine Ex-Frau macht sich selbständig - welches Einkommen wird zugrundegelegt?

Dies ist eine Diskussion zu Eine Ex-Frau macht sich selbständig - welches Einkommen wird zugrundegelegt? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.12.2007, 22:08
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Eine Ex-Frau macht sich selbständig - welches Einkommen wird zugrundegelegt?

Hallo zusammen,

angenommen, eine Ex-Ehefrau, die bisher Anspruch auf Unterhalt hat, macht sich selbstständig.

Wie ist dann überhaupt ihr Unterhaltsanspruch zu berechnen?
Hat sie überhaupt noch einen Anspruch?

Würde mich mal interessieren...

Gruß
Sternendeuter
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2007, 12:33
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AW: Eine Ex-Frau macht sich selbständig - welches Einkommen wird zugrundegelegt?

Als Einkommen dürfte maximal der Nettogewinn der Selbständigkeit herangezogen werden (wenn nicht noch irgendwelche Anrechnungsfrei sind)

Und wie das bei Selbständigen oft ist - die Gewinne in den ersten Jahren sind alles andere glücklichmachend

Dopamin
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Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe

Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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