Dies ist eine Diskussion zu Eine Ex-Frau macht sich selbständig - welches Einkommen wird zugrundegelegt? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Eine Ex-Frau macht sich selbständig - welches Einkommen wird zugrundegelegt? angenommen, eine Ex-Ehefrau, die bisher Anspruch auf Unterhalt hat, macht sich selbstständig. Wie ist dann überhaupt ihr Unterhaltsanspruch zu berechnen? Hat sie überhaupt noch einen Anspruch? Würde mich mal interessieren... Gruß Sternendeuter |
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| AW: Eine Ex-Frau macht sich selbständig - welches Einkommen wird zugrundegelegt? Als Einkommen dürfte maximal der Nettogewinn der Selbständigkeit herangezogen werden (wenn nicht noch irgendwelche Anrechnungsfrei sind) Und wie das bei Selbständigen oft ist - die Gewinne in den ersten Jahren sind alles andere glücklichmachend ![]() Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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