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Eigentumswohnung bei Zugewinngemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Eigentumswohnung bei Zugewinngemeinschaft innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 06:25
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Eigentumswohnung bei Zugewinngemeinschaft

Hallo liebe Forumsuser,

mal wieder hätte ich eine kleine Frage. Diesmal rund um das Thema Zugewinnausgleich. Grjndsätzlich iat mir die Berechnung mit Anfangsvermögen und Endvermögen klar. Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, wie es sich bei einer, von einem Partner allein finanzierten , Eigentumswohnung verhält. Sprich meine konkrete Frage, wird diese werttechnich mit ins Anfangsvermögen gestellt (wenn ja muss sie ja, soweit noch vorhanden, auch ins Endvermögen, dann aber Zugewinn null bei Wertgleichheit [Ausnahme: Wertsteigerung], oder?

Wie würde es sich aber verhalten, wenn die eigentumswohnung erst nach Eheschliessung, gekauft wird (wieder ausschließlich von einem Partner finanziert)? Dann habe ich ja theoretisch ein höheres Anfangsvermögen, muss die Eigentumswohnung dann werttechnisch auch ins Endvermögen??

Hintergrund der Frage ist ob im Rahmen des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, im Falle der Trennung, die Eigentumswohnung (von einem allein finanziert) ohne zusätzliche Vereinbarung vor dem Zugriff des nicht finanzierenden Partners geschützt ist?

Ich würde mich freuen über ein bisschen Aufklärung!
Ansonsten allen ein Frohes Fest!

Grüße und Danke
der henning2000
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  #2 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 21:04
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AW: Eigentumswohnung bei Zugewinngemeinschaft

Soweit die Fianzierung nicht Bestandteil eines Ehevertrages ist, in dem genau geregelt wird, wie mit dem Vermögen umgegangen werden soll, zählt eine in der Ehe erworbene Immobilie als Gesamteigentum. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle wer die Finanzierung zu tragen hatte.
Vielmehr wird u.U. unterstellt, das der eine genau wußte was er tat. Ausserdem wurde ihm ja, im Falle des Vorhandenseins von Kindern und der Betreuung dieser durch den anderen Partner, vlt. erst die Möglichkeit gegeben diese Finanzierung zu übernehmen, da eben er sich beruflich nicht einschränken musste.
__________________
ich gebe hier nur meine Erfahrungen wieder...da kann auch mal ein Fehler drin sein
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  #3 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 21:57
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AW: Eigentumswohnung bei Zugewinngemeinschaft

Zitat:
Zitat von palomino Beitrag anzeigen
Soweit die Fianzierung nicht Bestandteil eines Ehevertrages ist, in dem genau geregelt wird, wie mit dem Vermögen umgegangen werden soll, zählt eine in der Ehe erworbene Immobilie als Gesamteigentum.
Die Immobilie zählt nicht als Gesamteigentum, sondern gehört demjenigen, der diese erworben hat (und im Grundbuch steht).
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  #4 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 21:42
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AW: Eigentumswohnung bei Zugewinngemeinschaft

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Die Immobilie zählt nicht als Gesamteigentum, sondern gehört demjenigen, der diese erworben hat (und im Grundbuch steht).
Vielleicht bin ich ja mal wieder mit Blindheit geschlagen, aber in der Ausgangslage steht davon nichts, sondern nur das es einer finanziert hat.
__________________
ich gebe hier nur meine Erfahrungen wieder...da kann auch mal ein Fehler drin sein
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