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Eheschließung und Vertretung

Dies ist eine Diskussion zu Eheschließung und Vertretung innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2006, 11:31
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Eheschließung und Vertretung

Hallo!

Ist eine Ehe, die von Vertretern geschlossen wird wirksam?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2006, 12:02
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AW: Eheschließung und Vertretung

Nur wenn die Stellvertreter einander heiraten.

Eine Eheschließung ist ein höchspersönliches Rechtsgeschäft, eine Stellvertretung ist daher unzulässig.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2006, 13:22
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AW: Eheschließung und Vertretung

tja, eine scheinbar einfache Frage aber wenn man alles gesetzessystematisch betrachtet, dann müsste die ehe trotzdem wirksam sein, jedoch nach § 1314 i in Verbindung mit §1311 aufhebbar.
Ansonsten wäre der §1314 in bezug auf §1311 uberflüssig
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2006, 13:30
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AW: Eheschließung und Vertretung

, Du wolltest mich also reinlegen. Aber dann bitte etwas genauer. In 1314 finde ich nichts über eine Stellvertretung.

Bei verdeckter Stellvertretung kommt die Ehe jedenfalls zwischen den Vertretern zu Stande und ist nach 1314 II Nr. 2 und 5 aufhebbar.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2006, 13:39
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AW: Eheschließung und Vertretung

reinlegen ist das falsche Wort. Ich wollte einfach nur mal wissen was andere darüber denken. ich habe mich auch sehr gewundert als ich das mal irgendwo gelesen habe.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.01.2006, 13:47
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AW: Eheschließung und Vertretung

Wäre jedenfalls eine schöne Lehre für den Vertreter ohne Vertretungsmacht, wenn der Vertretene anschließend die Erfüllung verweigert
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  #7 (permalink)  
Alt 18.01.2006, 13:49
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AW: Eheschließung und Vertretung

das einzige was mich stutzig macht ist das Wort "persönlich".
ansonsten ist
Gleichzeitige Anwesenheit auch bei Stellvertretung gegeben(vgl § 925).
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  #8 (permalink)  
Alt 18.01.2006, 13:51
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Talking AW: Eheschließung und Vertretung

Wäre jedenfalls eine schöne Lehre für den Vertreter ohne Vertretungsmacht, wenn der Vertretene anschließend die Erfüllung verweigert


das ist wirklich lustig.
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  #9 (permalink)  
Alt 18.01.2006, 13:53
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AW: Eheschließung und Vertretung

Das ist eben der Unterschied. In 925 ist ja auch nur von der gleichzeitigen Anwesenhei "beider Teile" die Rede. Da genügt halt ein Vertreter.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.01.2006, 13:57
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AW: Eheschließung und Vertretung

Ein Professor wäre wohl jetzt hilfreich
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