Dies ist eine Diskussion zu Eheschließung und Vertretung innerhalb des Forums Familienrecht
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| Eheschließung und Vertretung Ist eine Ehe, die von Vertretern geschlossen wird wirksam? |
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| AW: Eheschließung und Vertretung Nur wenn die Stellvertreter einander heiraten. Eine Eheschließung ist ein höchspersönliches Rechtsgeschäft, eine Stellvertretung ist daher unzulässig. |
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| AW: Eheschließung und Vertretung tja, eine scheinbar einfache Frage aber wenn man alles gesetzessystematisch betrachtet, dann müsste die ehe trotzdem wirksam sein, jedoch nach § 1314 i in Verbindung mit §1311 aufhebbar. Ansonsten wäre der §1314 in bezug auf §1311 uberflüssig |
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| AW: Eheschließung und Vertretung , Du wolltest mich also reinlegen. Aber dann bitte etwas genauer. In 1314 finde ich nichts über eine Stellvertretung.Bei verdeckter Stellvertretung kommt die Ehe jedenfalls zwischen den Vertretern zu Stande und ist nach 1314 II Nr. 2 und 5 aufhebbar. |
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| AW: Eheschließung und Vertretung reinlegen ist das falsche Wort. Ich wollte einfach nur mal wissen was andere darüber denken. ich habe mich auch sehr gewundert als ich das mal irgendwo gelesen habe. |
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| AW: Eheschließung und Vertretung Wäre jedenfalls eine schöne Lehre für den Vertreter ohne Vertretungsmacht, wenn der Vertretene anschließend die Erfüllung verweigert |
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| AW: Eheschließung und Vertretung das einzige was mich stutzig macht ist das Wort "persönlich". ansonsten ist Gleichzeitige Anwesenheit auch bei Stellvertretung gegeben(vgl § 925). |
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| Wäre jedenfalls eine schöne Lehre für den Vertreter ohne Vertretungsmacht, wenn der Vertretene anschließend die Erfüllung verweigert das ist wirklich lustig. |
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| AW: Eheschließung und Vertretung Das ist eben der Unterschied. In 925 ist ja auch nur von der gleichzeitigen Anwesenhei "beider Teile" die Rede. Da genügt halt ein Vertreter. |
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