Dies ist eine Diskussion zu Ehescheidung, wie sollte man vorgehen? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Eine Ehe besteht seit 6 Jahren. Während der Ehe wurde eine Eigentumswohnung angeschafft, welche beiden Ehepartnern gehört und jetzt vermietet ist und ein Einfamilienhaus, welches nur dem Ehemann gehört, aber derzeit von seiner Ehefrau und 3 Kindern bewohnt wird. Er ist bereits aus dem Haus ausgezogen. Wie sollte er sich jetzt verhalten? Er würde Ihr das Haus mit allem Inventar überlassen, bzw. an seine Frau übertragen oder schenken. Kann das mit dem Unterhalt an die Kinder und die Ehefrau verrechnet werden? Was wird mit der gemeinsamen Eigentumswohnung? Sollte man diese verkaufen? oder kann einer der beiden Eheleute diese Wohnung behalten und der andere Ehepartner ausgezahlt werden? Die Ehefrau verdient aktuell ca. 1.200 EUR und der Ehemann ca 3.500 EUR monatlich. Wie viel Unterhalt muss er für die Kinder und die Frau bezahlen? |
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| AW: Ehescheidung, wie sollte man vorgehen? Weiß niemand bescheid? |
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| AW: Ehescheidung, wie sollte man vorgehen? Also mit dem Kindesunterhalt kann man diese Schenkungen/Übertragungen nicht verrechnen, da dieser für die Kinder und nicht für die Exfrau gedacht ist. Ich würde hier zu einem Ehevertrag raten, den ein Anwalt oder Notar aufsetzt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nicht nur nach dem Nettoeinkommen des Vaters, sondern auch nach dem Alter der Kinder. Abzüglich des hälftigen Kindergeldes kann er aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden. Er hat dann einen Selbstbehalt gegenüber seiner Exfrau von 1100 Eur, wenn also noch Geld zum Verteilen übrig ist, müsste er an seine Exfrau 3/7 der Differenz beider Einkommen zahlen. Aber auch hier berät ein Anwalt gern (ich wpürde mir definitiv einen ins Boot holen, zumal es hier auch im Immobilienvermögen geht..)
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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