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Ehescheidung - Trennungsjahr

Dies ist eine Diskussion zu Ehescheidung - Trennungsjahr innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 14.01.2009, 12:44
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Ehescheidung - Trennungsjahr

Hallo,
kann jemand beantworten, ob bei folgendem Sachverhalt das Trennungsjahr eingehalten werden muss. Falls dies nicht der Fall ist, müssen beide Parteien für die Scheidung persönlich wieder in Deutschland vor Ort anwesend sein?
Sachverhalt: Eine Japanische Staatsbürgerin ist mit einem Deutschen Staatsbürger seit 9 Monaten verheiratet. Beide wollen sich scheiden lassen. Die Japanerin hat nur eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland (durch die Ehe) und möchte auch wieder so schnell wie möglich nach Japan zurück. Keiner hat (Geld)Forderungen gegenüber dem anderen, beide wollen sie Sache einfach nur schnell beenden. Was wäre hier der bestmögliche Fall?

Danke für alle Hinweise.

Lex
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Alt 14.01.2009, 13:22
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AW: Ehescheidung - Trennungsjahr

Ja, das Trennungsjahr muss auch hier eingehalten werden, ehe man die Scheidung beantragen kann;

etwas anderes wäre nur möglich, wenn einer der Punkte aus § 1315 (Härtefallscheidung) zuträfe:

Zitat:
§ 1314
Aufhebungsgründe

(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie entgegen den Vorschriften der §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1311 geschlossen worden ist.

(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn

1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
3. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;
4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;
5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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Alt 14.01.2009, 16:53
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AW: Ehescheidung - Trennungsjahr

Heißt dass auch, das beide Parteien, dann wieder persönlich irgendwann nach einem Jahr in Deutschland sein müssen, um der Scheidung persönlich beizuwohnen. Mit anderen Worten, muss die Japanerin nur zum unterschreiben extra wieder nach Deutschland einfliegen?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2009, 17:05
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AW: Ehescheidung - Trennungsjahr

Ja, bei der Scheidung selbst werden beide Parteien geladen und müssen erscheinen,

Ausnahmen werden nur selten und bei besonderer Begründung gemacht.

LG
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