Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln?

Dies ist eine Diskussion zu Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 22:08
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 36
Keine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln?

Hallo!
Hier mal ein interessanter Fall, der vielleicht im echten Leben nicht so selten ist...
Frau A, alleinerziehend, wurde am 12. 8. geschieden. Zu diesem Zeitpunkt war sie schwanger - allerdings nicht vom Ehemann, sondern von ihrem Freund B. Das gemeinsame Kind wird am 2. 9. geboren - ist somit noch ehelich.
Der Ehemann A weigert sich nun, den einfachsten weg zu gehen, nämlich ein Standesamt zu besuchen und die Vaterschaft zu bestreiten. Um ihm ein bißchen Druck zu machen, wird Unterhaltskostenvorschuß beantragt für das Kind in der Hoffnung, daß die zu erwartende Rückforderung des Jugendamtes Herrn A dazu bewegt, einzulenken.
Herr B ist seinerseits noch verheiratet und strebt die Scheidung an. Seine Noch-Frau bestreitet nunmehr seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Baby. Wie sieht es denn nun aus?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 22:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln?

Warum erwartet denn die Frau das der Ex-Mann das macht? Ist sie zu faul sich selbst drum zu kümmern und der leibliche Vater ebenfalls?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 22:21
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 36
Keine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln?

Der Ex-Mann ist komplett untergetaucht und nicht auffindbar, zahlt aber an das Jugendamt Unterhalt zurück für seine beiden leiblichen Kinder. Dies wird er wohl nicht für ein "Kuckuckusei" tun wollen! Die Mutter kann ihn nicht mehr erreichen oder finden.
Der Freund würde gern zahlen, die Frage ist ja eben, ob er dies tun kann/muß, obwohl - leider - in der Geburtsurkunde noch der Ex-Mann steht!!
Und zu faul sich zu kümmern, ist offenbar niemand, denn sowohl das Jugendamt als auch das Familiengericht haben bislang nicht weiterhelfen können - auch nicht auf Nachfragen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 22:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln?

die mutter kann vom vater (also vom ehemann) einen vaterschaftstest fordern. siehe § 1598a bgb. dann wird ja rauskommen, dass er nicht der vater ist. einen anderen weg wie das kind zum richtigen vater kommt, wüßte ihc nicht.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 22:40
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 36
Keine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln?

Leider ist der Ex-Ehemann nicht mehr auffindbar...
Und meine Frage ist auch die nach der Unterhaltspflicht des Lebensgefährten gegenüber dem ehelichen Kind, das aber biologisch ja seines ist. Muß er zahlen, obwohl er - noch - nicht in der Geburtsurkunde? Oder wäre das eher als "freiwillige Zahlung" zu verstehen?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 08:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln?

Zitat:
Zitat von lommelchen Beitrag anzeigen
Und zu faul sich zu kümmern, ist offenbar niemand, denn sowohl das Jugendamt als auch das Familiengericht haben bislang nicht weiterhelfen können - auch nicht auf Nachfragen.
Die Mutter soll auch nicht nachfragen, sondern eine Vaterschaftsanfechtung machen

http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung

Zahlungsverpflichtet ist nur der juristische Vater
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 08:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
einen anderen weg wie das kind zum richtigen vater kommt, wüßte ihc nicht.
Vaterschaftstest mit dem richtigen Vater machen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 12:51
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 36
Keine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln?

So, nun denn...
Mal angenommen, Frau A ficht im Namen des Kindes die Vaterschaft des Ex-Mannes an. Dann wäre dies ein schwebendes Verfahren, oder?
Kann während dieses schwebenden Verfahrens überhaupt ein genauer Trennungsunterhalt für die Noch-Frau des Herrn B berechnet werden? Denn wenn festgestellt wird, daß Herr B Unterhalt zu zahlen hat für das Kind von Frau A, ist dieses Geld doch rückwirkend zu zahlen. Und somit hängt doch davon ab, wieviel Trennungsunterhalt fällig wird, oder?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 08:17
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 19
Keine Wertung, Dumpi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dumpi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dumpi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dumpi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dumpi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dumpi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dumpi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dumpi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dumpi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dumpi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln?

Hallo!

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist Vater eines Kindes zunächst der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Wenn das Kind nach Rechtskraft der Scheidung auf die Welt kommt, ist diese Regel nicht mehr anwendbar.

Vater ist also, wer die Vaterschaft anerkennt oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird.

Nur für Kinder, die vor dem 01.07.1998 geboren sind, gilt der frühere Ehemann als Vater, wenn das Kind innerhalb von 302 Tagen nach Rechtskraft der Ehescheidung auf die Welt kam.

Hier ist also die Frage, ob die Scheidung schon rechtskräftig war, denn dann ist der Exmann nicht der rechtliche Vater.

Gruß
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 08:42
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 36
Keine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lommelchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln?

Wie aus dem Eingangsbeitrag hervorgeht, liegt der Geburtstermin in der vierwöchigen Widerspruchsfrist nach dem Scheidungstermin. Also ist der Ex-Mann der rechtliche Vater...
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unterhalt an eheliches Kind im Ausland Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 12.11.2011 22:47
Unterhalt für nicht eheliches Kind im Ausland Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 15.11.2010 12:27
Unterhalt für ein nicht eheliches Kind Familienrecht 04.02.2009 19:12
BGH: Zum Unterhalt einer Ehefrau, die ein eheliches und ein nichteheliches Kind ... Nachrichten: Recht & Gesetz 19.01.2007 17:52





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN