Dies ist eine Diskussion zu Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? Hier mal ein interessanter Fall, der vielleicht im echten Leben nicht so selten ist... Frau A, alleinerziehend, wurde am 12. 8. geschieden. Zu diesem Zeitpunkt war sie schwanger - allerdings nicht vom Ehemann, sondern von ihrem Freund B. Das gemeinsame Kind wird am 2. 9. geboren - ist somit noch ehelich. Der Ehemann A weigert sich nun, den einfachsten weg zu gehen, nämlich ein Standesamt zu besuchen und die Vaterschaft zu bestreiten. Um ihm ein bißchen Druck zu machen, wird Unterhaltskostenvorschuß beantragt für das Kind in der Hoffnung, daß die zu erwartende Rückforderung des Jugendamtes Herrn A dazu bewegt, einzulenken. Herr B ist seinerseits noch verheiratet und strebt die Scheidung an. Seine Noch-Frau bestreitet nunmehr seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Baby. Wie sieht es denn nun aus? |
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| AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? Warum erwartet denn die Frau das der Ex-Mann das macht? Ist sie zu faul sich selbst drum zu kümmern und der leibliche Vater ebenfalls?
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| AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? Der Ex-Mann ist komplett untergetaucht und nicht auffindbar, zahlt aber an das Jugendamt Unterhalt zurück für seine beiden leiblichen Kinder. Dies wird er wohl nicht für ein "Kuckuckusei" tun wollen! Die Mutter kann ihn nicht mehr erreichen oder finden. Der Freund würde gern zahlen, die Frage ist ja eben, ob er dies tun kann/muß, obwohl - leider - in der Geburtsurkunde noch der Ex-Mann steht!! Und zu faul sich zu kümmern, ist offenbar niemand, denn sowohl das Jugendamt als auch das Familiengericht haben bislang nicht weiterhelfen können - auch nicht auf Nachfragen. |
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| AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? die mutter kann vom vater (also vom ehemann) einen vaterschaftstest fordern. siehe § 1598a bgb. dann wird ja rauskommen, dass er nicht der vater ist. einen anderen weg wie das kind zum richtigen vater kommt, wüßte ihc nicht. |
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| AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? Leider ist der Ex-Ehemann nicht mehr auffindbar... Und meine Frage ist auch die nach der Unterhaltspflicht des Lebensgefährten gegenüber dem ehelichen Kind, das aber biologisch ja seines ist. Muß er zahlen, obwohl er - noch - nicht in der Geburtsurkunde? Oder wäre das eher als "freiwillige Zahlung" zu verstehen? |
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| AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung Zahlungsverpflichtet ist nur der juristische Vater
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| AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? Vaterschaftstest mit dem richtigen Vater machen
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| AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? So, nun denn... Mal angenommen, Frau A ficht im Namen des Kindes die Vaterschaft des Ex-Mannes an. Dann wäre dies ein schwebendes Verfahren, oder? Kann während dieses schwebenden Verfahrens überhaupt ein genauer Trennungsunterhalt für die Noch-Frau des Herrn B berechnet werden? Denn wenn festgestellt wird, daß Herr B Unterhalt zu zahlen hat für das Kind von Frau A, ist dieses Geld doch rückwirkend zu zahlen. Und somit hängt doch davon ab, wieviel Trennungsunterhalt fällig wird, oder? |
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| AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? Hallo! Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist Vater eines Kindes zunächst der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Wenn das Kind nach Rechtskraft der Scheidung auf die Welt kommt, ist diese Regel nicht mehr anwendbar. Vater ist also, wer die Vaterschaft anerkennt oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Nur für Kinder, die vor dem 01.07.1998 geboren sind, gilt der frühere Ehemann als Vater, wenn das Kind innerhalb von 302 Tagen nach Rechtskraft der Ehescheidung auf die Welt kam. Hier ist also die Frage, ob die Scheidung schon rechtskräftig war, denn dann ist der Exmann nicht der rechtliche Vater. Gruß |
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| AW: Eheliches Kind trotz Scheidung - Unterhalt wie regeln? Wie aus dem Eingangsbeitrag hervorgeht, liegt der Geburtstermin in der vierwöchigen Widerspruchsfrist nach dem Scheidungstermin. Also ist der Ex-Mann der rechtliche Vater... |
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