Dies ist eine Diskussion zu Ehegattennachzug aus Afghanistan innerhalb des Forums Familienrecht
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| Ehegattennachzug aus Afghanistan ich habe ne Frage: Zwar will X (deutscher Staatsbürger) seine Frau (afghanische Staatsbürgerin) zu sich nach Deutschland holen. Im Merkblatt der Botschaft stehende Punkte wurden ausgeführt, bzw. eingehalten. Nun ist X mit seiner Frau nach Kabul um dort den Antrag abzugeben. Problem ist jetzt, dass die Deutsche Botschaft jetzt Sachen verlangt, die nicht im Merkblatt aufgelistet sind. Vom X wird jetzt verlant: - Bescheinigung über Art und Dauer der Tätigkeit in der BRD - 3 Monate Lohn/Gehaltsabrechnung Meine Frage nun, ist das rechtens, wenn es im Merkblatt nicht aufgelistet ist, diese trotzdem nachträglich zu verlangen??? X müsste nun wieder in die BRD einreisen um seine Unterlagen erneut anzufordern und diese in Afghanistan in der Botschaft abzugeben. Ferner wird X von den afghanischen Angestellten desöfteren abgewiesen "komm nächste Woche wieder"!!! Kann man diese Sachen über das Auswärtige Amt regeln oder wie ist das???? Danke für Eure Antworten |
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| AW: Ehegattennachzug aus Afghanistan Zitat:
Kann man sich die verlangten Unterlagen nicht von einem Freund/Familienmitglied nach Kabul senden lassen? Extra zurück fahren wäre in der Tat doof, Zitat:
LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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