Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ehe und Aufenthaltsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Ehe und Aufenthaltsrecht innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.11.2005, 00:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 3
Keine Wertung, achimAses hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, achimAses hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, achimAses hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, achimAses hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, achimAses hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, achimAses hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, achimAses hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, achimAses hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, achimAses hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, achimAses hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ehe und Aufenthaltsrecht

Hallo,

ich bin nun seit fast drei Jahren mit einer Marokkanischen Staatbürgetrin verheiratet, ich selbst bin deutscher. Bei der heirat bekam meine Frau eine 3 Jährige Aufenthaltserlaubnis. Man sagte mir damals das meine frau nach den drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt, Bedingung sei jedoch das Sie sich auf deutsch mit Ihr (der Beamtin) unterhalten müssen kann. Dies war ja nach dem alten Gesetz so, nun gibts doch neue Gesetze(Integratonskurse etc.) ? Welches Gesetz ist denn nun für meine Frau nun gültig ? die alte Vereibarung, das Sie sich unterhalten kann, oder muss Sie Integrationskurse belegt haben?
Mein Frau hat nämlich kein Kurs belegt, sonder hat sich das Wissen selber angeignet.
Und was ist wenn Sie nicht ausreichenf deutsch kann, welche Möglichkeiten gibt es dann für meine Frau? wird es nochmal um ein Jahr verlängert?

vielen Dank
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Aufenthaltsrecht Asyl- und Ausländerrecht 14.03.2010 18:45
Aufenthaltsrecht durch Adoption Asyl- und Ausländerrecht 06.03.2010 15:02
Ehescheidung, Aufenthaltsrecht .... Asyl- und Ausländerrecht 29.07.2008 19:02
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht Asyl- und Ausländerrecht 18.06.2008 10:07
Aufenthaltsrecht einer Thailänderin Asyl- und Ausländerrecht 08.05.2004 15:23





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN