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Düsseldorfer Tabelle

Dies ist eine Diskussion zu Düsseldorfer Tabelle innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2008, 15:38
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Düsseldorfer Tabelle

Wir nehmen an, dass ein Vater(ledig, wohnt zur Miete) den Regelsatz von 288 Euro für sein leibliches Kind, welches bei seiner Mutter lebt (verheiratet und noch 2 Kinder) zahlt. Wieviel müsste er jetzt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle zahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 09:22
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AW: Düsseldorfer Tabelle

Hallo
Zitat:
Zitat von sonnenschein45
Wieviel müsste er jetzt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle zahlen?
Fragen;

1. Besteht ein Unterhaltstitel?
2. Was verdient der Vater (netto)?
3. Wo wohnt und arbneitet der Vater (alte oder neue Bundesländer)?
4. Wohnt der Vater allein?
5. Hat der Vater weitere Kinder?

Erst dann kann ich Ihnen antworten.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 09:39
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AW: Düsseldorfer Tabelle

Wie alt ist das Kind ?
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 09:43
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AW: Düsseldorfer Tabelle

Zitat:
Zitat von Monaco501
Wie alt ist das Kind ?
War für mich irrelevant bei dem Betrag den der Vater zu zahlen hat. Das Kind ist keine 18 Jahre alt, da der Betrag von 288,00 Euro der Regelbetrag gemäß Regelbetragsverordnung 3. Altersstufe ist (alte Bundesländer).

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 10:05
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AW: Düsseldorfer Tabelle

Es besteht kein Unterhaltstitel, die Ehepartner haben sich so geeinigt.
Der Vater wohnt allein und zur Miete
Der Vater verdient 1500 bis 1600 Euro netto
Der Vater wohnt in den alten Bundesländern
Der Vater hat keine weiteren Kinder
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  #6 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 10:25
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AW: Düsseldorfer Tabelle

Hallo

Da das Kind, ich gehe davon aus, in der 3. Alterstufe ist und der Vater gemäß Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.08 den vollen Unterhalt zahlen kann, zahlt er eben gemäß der Regelbetragsverordnung einen Betrag von 288,00 Euro. Das wäre aber aus meiner Sicht zu wenig. Liege ich denn mit dem Alter auch richtig???

Gruß

Pro
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  #7 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 11:04
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AW: Düsseldorfer Tabelle

ja, das ist richtig. Was mir nur so komisch erscheint ist, dass ab 18 Jahren der Unterhalt weniger ausfällt. Der Junge geht zum Gymnasium und ist bis zum 20. Lebensjahr in der schulischen Ausbildung. Anschließend Studium. In der neuen Tabelle steht ab 18 Jahren 254 Euro. Das kann doch nicht hinhauen oder????
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  #8 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 11:15
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AW: Düsseldorfer Tabelle

Zitat:
Zitat von sonnenschein45
In der neuen Tabelle steht ab 18 Jahren 254 Euro.
Wie kommen Sie denn auf diesen Betrag??? Wie alt ist denn das Kiu#nd nun?

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 11:16
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das Kind wird in diesem Jahr 18
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  #10 (permalink)  
Alt 11.01.2008, 11:23
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AW: Düsseldorfer Tabelle

ich versuche herauszufinden, welchen Unterhaltsanspruch das 18jährige Kind gegenüber dem Vater hat, wenn er noch in der schulischen Ausbildung ist. Es kann ja nicht sein, das ab 18 der Unterhalt weniger ausfällt, da das Kind in diesem Alter einen höheren Bedarf an Unterhalt hat.
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