Dies ist eine Diskussion zu Düsseldorfer Tabelle innerhalb des Forums Familienrecht
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| Düsseldorfer Tabelle |
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| AW: Düsseldorfer Tabelle Hallo Zitat:
1. Besteht ein Unterhaltstitel? 2. Was verdient der Vater (netto)? 3. Wo wohnt und arbneitet der Vater (alte oder neue Bundesländer)? 4. Wohnt der Vater allein? 5. Hat der Vater weitere Kinder? Erst dann kann ich Ihnen antworten. Gruß Pro |
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| AW: Düsseldorfer Tabelle Wie alt ist das Kind ?
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Düsseldorfer Tabelle Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Düsseldorfer Tabelle Es besteht kein Unterhaltstitel, die Ehepartner haben sich so geeinigt. Der Vater wohnt allein und zur Miete Der Vater verdient 1500 bis 1600 Euro netto Der Vater wohnt in den alten Bundesländern Der Vater hat keine weiteren Kinder |
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| AW: Düsseldorfer Tabelle Hallo Da das Kind, ich gehe davon aus, in der 3. Alterstufe ist und der Vater gemäß Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.08 den vollen Unterhalt zahlen kann, zahlt er eben gemäß der Regelbetragsverordnung einen Betrag von 288,00 Euro. Das wäre aber aus meiner Sicht zu wenig. Liege ich denn mit dem Alter auch richtig??? Gruß Pro |
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| AW: Düsseldorfer Tabelle ja, das ist richtig. Was mir nur so komisch erscheint ist, dass ab 18 Jahren der Unterhalt weniger ausfällt. Der Junge geht zum Gymnasium und ist bis zum 20. Lebensjahr in der schulischen Ausbildung. Anschließend Studium. In der neuen Tabelle steht ab 18 Jahren 254 Euro. Das kann doch nicht hinhauen oder???? |
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| AW: Düsseldorfer Tabelle Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Düsseldorfer Tabelle das Kind wird in diesem Jahr 18 |
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| AW: Düsseldorfer Tabelle ich versuche herauszufinden, welchen Unterhaltsanspruch das 18jährige Kind gegenüber dem Vater hat, wenn er noch in der schulischen Ausbildung ist. Es kann ja nicht sein, das ab 18 der Unterhalt weniger ausfällt, da das Kind in diesem Alter einen höheren Bedarf an Unterhalt hat. |
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