Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Definition Sorge

Dies ist eine Diskussion zu Definition Sorge innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.05.2008, 06:42
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 36
Keine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Angry Definition Sorge

Hallo,

eine wohl eher allgemeine Fragestellung:

Kind A = gemeinsame Sorge beider Elternteile

Mutter A / Vater B

A gibt häufiger an die alleinge Sorge inne zu haben - B steht deswegen vor vollendeten Tatsachen!


Welche Folgen könnte dies für A nach sich ziehen?
Ist A - jetzt unabhängig ob sich B in anbetracht des kindes die gegebene Sachlage ändern würde - haftbar?

danke hummellinge
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.05.2008, 12:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Definition Sorge

Kann man das auch ein wenig genauer schildern?

Um welche Entscheidung gehts denn genau? Ist diese schon passiert oder steht sie noch bevor?

Sofern B sich nicht regt, gibts auch keine Konsequenzen.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2008, 13:11
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 36
Keine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Definition Sorge

Hallo La Belle,

sicherlich geht es genauer - ad hock zb. im Nachgang gelaufne Schulanmeldung oder Kita -hier evt. mit Programm nicht einverstanden

Beim Ausweis geht es ja nicht ohne Nachweis - allerdings könnte das gleiche Problem im Rahmen der Gesundheitsvorsorge gegeben sein! Nicht der schlappe Schnupfen sondern doch gravierendere Sachen

Wie könnten solche Konsequenzen aussehen?

hummellinge
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.05.2008, 18:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Definition Sorge

Zitat:
Zitat von hummellinge
sicherlich geht es genauer - ad hock zb. im Nachgang gelaufne Schulanmeldung oder Kita -hier evt. mit Programm nicht einverstanden
Da muss man sich wohl erstmal Gedanken machen, ob man das Kind, welches bereits ein halbes Jahr die Schule besucht, da noch runternehmen will.. falls das Kind noch nicht in der Schule ist, müsste man vorm FamGericht klagen, dieses überträgt dann in diesem speziellen Fall die Entscheidung auf einen Sorgeberechtigten - kann Vater ODER Mutter sein, das weiß man vorher nicht, ABER das Gericht selbst legt nicht fest, wie in diesem Fall weiter verfahren wird.

Zitat:
allerdings könnte das gleiche Problem im Rahmen der Gesundheitsvorsorge gegeben sein!
Hier ist das Procedere genauso: Können sich die Eltern nicht einigen, gehts zum Gericht ...

Zitat:
Wie könnten solche Konsequenzen aussehen?
Ehrlich gesagt - Konsequenzen hinterher? Gibt es soweit ich weiß keine - man könnte dann nur versuchen, das ABR der Mutter (dem Vater) entziehen zu lassen und selbst zu bekommen - dafür müsste aber durch diesen Eingriff das Kindeswohl gefährdet gewesen sein (oder eben durch die Unterlassung desselben)..

Was ich nur nicht so ganz versteh - wer soll wofür denn haften ?
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.05.2008, 19:32
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 36
Keine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hummellinge hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Definition Sorge

Hallo,

@Morta Della
danke für den Link

@LaBelle
Da muss man sich wohl erstmal Gedanken machen, ob man das Kind, welches bereits ein halbes Jahr die Schule besucht, da noch runternehmen will..

nee mit dem wieder runternehmen ist klar - primär, ggü. der Schule erklärt, nachdem erst nach der Einschulung bekannt gegeben wurde, wo des Kind überhaupt geht. Angabe der alleinigen Sorge und Lehrer teilweise so pflichtbewußt, das trotz Nachweis der gemeinsamen Sorge schriftliche Anfragen nicht beantwortet werden und bitten zum mdl. Gespräch erst nach Monaten zustande kommen und dann erfolgt durch die Lehrer eine Beschimpfung in der Art - Elternteil lt. dem andren Elternteil bist Du ein *****, sei zahlemann und lass das Kind in Ruh....

Gesundheitsvorsorge ist interessant - Gericht/JugAmt liegt Gutachten vor, Dauerbehandlung im bestimmten Bereich - der ET wo des Kind lebt macht dies aber seit nun gut 4 Jahren nicht ... VOn dem Part, das auch hier erst nach langen Kampf Auskünfte erteilt werden - gl. Procedere ein ET hab die alleinige Sorge inne.

Ich persönlich würde für Geldstrafen plädieren, aber sowas bekommen ja immer nur Väter, arme Mütter können tun und lassen was sie wollen und denen passiert nix, da stellen sich alle aber ganz dumm.

Achso, bin selber Mutter und hab ein Umgangskind, aber sowas würde ich meinem Sohn und seinem Vater nicht antun ...

hummellinge
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 03.05.2008, 19:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Definition Sorge

Zitat:
Zitat von hummellinge
....das trotz Nachweis der gemeinsamen Sorge schriftliche Anfragen nicht beantwortet werden und bitten zum mdl. Gespräch erst nach Monaten zustande kommen und dann erfolgt durch die Lehrer eine Beschimpfung
Diese innerfamiliären Streitigkeiten wollen - zu Recht - die Lehrer und die Schule nicht austragen, hier muss man sich an die KM wenden und von dieser Auskünfte zur schulischen Entwicklung fordern. Geht das nicht, FamGericht einschalten.

Aber oin Grabenkämpfe zw. den Eltern lassen sich die Schulen ungern verwickeln, ist auch nicht ihre Aufgabe - sie sollen den Kids Wissen vermitteln und gut.

Worüber man allerdings streiten kann, ist die Aufnahme in die Schule ohne die Zustimmung des anderen ET - das machen sehr viele Schulen so (da sie davon ausgehen, der andere ist einverstanden), aber in den heutigen Zeiten mit derart vielen Trennungskindern ist da eigentlich auch mal ein Umdenken angebracht.

Zitat:
Ich persönlich würde für Geldstrafen plädieren, aber sowas bekommen ja immer nur Väter, arme Mütter können tun und lassen was sie wollen und denen passiert nix, da stellen sich alle aber ganz dumm.
Das sind Verallgemeinerungen, die hier nicht weiterhelfen
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.05.2008, 11:34
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: München Ost
Alter: 43
Beiträge: 455
88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)  
AW: Definition Sorge

Zitat:
Zitat von La Belle
Ehrlich gesagt - Konsequenzen hinterher? Gibt es soweit ich weiß keine - man könnte dann nur versuchen, das ABR der Mutter (dem Vater) entziehen zu lassen und selbst zu bekommen - dafür müsste aber durch diesen Eingriff das Kindeswohl gefährdet gewesen sein (oder eben durch die Unterlassung desselben)..

Was ich nur nicht so ganz versteh - wer soll wofür denn haften ?

Das mit der Haftung ist ganz einfach, jedoch andersrum:
Kind hat Dauerschnupfen > Keine Untersuchung / Sorge um Kleidung > chronische Erkrankung der Nebenhölen >
Gang zum Ohr verstopft > schlechtes Hörvermögen > verminderte kognitive Fähigkeiten >
kein Regelschulbesuch möglich > Sonderschule. Andere ET moniert, vor's Gericht?
Betreuender ET kann natuerlich nicht mehr arbeiten, muss sich ja um's Sonderschulkind kümmern. Haftung via Unterhalt.

Kind wird verhaltensauffällig, vielleicht nach der Trennung, aber auch durch eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit. Is halt so, wenn man schlecht hört.
1,5 Jahre Heilpädagogik in Obhut beim anderen Elterteil hatten schon beste Erfolge gehabt, der nun betreuende Elternteil bricht ab und macht nix. Die Agressionen des Kindes nehmen wieder zu, kommt im normalen Kindergarten nicht mehr zu recht, Alternativen gibt es erst 60 Kilometer etnfernt. Da ist an Arbeiten nicht mehr zu denken > Haftung via Unterhalt.

An die späten Folgen möchte ich nun nicht denken, welche Aufwendungen noch von nöten sind um den ureigensten Erziehungsauftrag zu erfüllen. Der barunterhaltspflichtige ET wird's schon richten.

Die Haftung ist also ganz klar geregelt, der der jetzt zahlt wird auch künftig zahlen.

Das geht auch in Ordnung, kann doch das betreuende Elternteil nichts dafür, das Kind grossziehen zu müssen.
Hat das Gericht ggf. den Buben deshalb zu eben diesem Elterteil geschickt, weil bisher der grössere Betreuungsanteil vorhanden war (der barunterhaltspflichtige war halt arbeiten) oder weil ein´älteres Geschwisterteil vorhanden war.
Das Gericht mag sogar erkannt haben, dass der nun betreuuende Elterteil die Bedürfnisse der Kinder bagatelisiert, die Notwendigkeit von Förderung verkennt.
Die niederige Frustrationstoleranz, gering ausgeprägte Kritikfähigkeit und stark eingeschränke Bindungstoleranz ist zu vernachlässigen, es überwiegt die Geschwisterbindung.
Was kann der nun betreuende Elterteil nun dafür, dass er nun sich um das Kind kümmern muss?
Er hat Defizite die der Gesetzgeber in Kauf nimmt. Besser geht es halt nicht. Das Gericht hat ggf. entschieden: Das reicht!

cu
juergen
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 04.05.2008, 18:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Definition Sorge

Zitat:
Zitat von ggsg68
Das mit der Haftung ist ganz einfach, jedoch andersrum:
Kind hat Dauerschnupfen > Keine Untersuchung / Sorge um Kleidung > chronische Erkrankung der Nebenhölen >
Gang zum Ohr verstopft > schlechtes Hörvermögen > verminderte kognitive Fähigkeiten >
kein Regelschulbesuch möglich > Sonderschule. Andere ET moniert, vor's Gericht?
Betreuender ET kann natuerlich nicht mehr arbeiten, muss sich ja um's Sonderschulkind kümmern. Haftung via Unterhalt.

Kind wird verhaltensauffällig, vielleicht nach der Trennung, aber auch durch eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit. Is halt so, wenn man schlecht hört.
1,5 Jahre Heilpädagogik in Obhut beim anderen Elterteil hatten schon beste Erfolge gehabt, der nun betreuende Elternteil bricht ab und macht nix. Die Agressionen des Kindes nehmen wieder zu, kommt im normalen Kindergarten nicht mehr zu recht, Alternativen gibt es erst 60 Kilometer etnfernt. Da ist an Arbeiten nicht mehr zu denken > Haftung via Unterhalt.

An die späten Folgen möchte ich nun nicht denken, welche Aufwendungen noch von nöten sind um den ureigensten Erziehungsauftrag zu erfüllen. Der barunterhaltspflichtige ET wird's schon richten.

Die Haftung ist also ganz klar geregelt, der der jetzt zahlt wird auch künftig zahlen.

Das geht auch in Ordnung, kann doch das betreuende Elternteil nichts dafür, das Kind grossziehen zu müssen.
Hat das Gericht ggf. den Buben deshalb zu eben diesem Elterteil geschickt, weil bisher der grössere Betreuungsanteil vorhanden war (der barunterhaltspflichtige war halt arbeiten) oder weil ein´älteres Geschwisterteil vorhanden war.
Das Gericht mag sogar erkannt haben, dass der nun betreuuende Elterteil die Bedürfnisse der Kinder bagatelisiert, die Notwendigkeit von Förderung verkennt.
Die niederige Frustrationstoleranz, gering ausgeprägte Kritikfähigkeit und stark eingeschränke Bindungstoleranz ist zu vernachlässigen, es überwiegt die Geschwisterbindung.
Was kann der nun betreuende Elterteil nun dafür, dass er nun sich um das Kind kümmern muss?
Er hat Defizite die der Gesetzgeber in Kauf nimmt. Besser geht es halt nicht. Das Gericht hat ggf. entschieden: Das reicht!

cu
juergen
Schon interessant, was Sie in eine so kurze Sachverhaltsschilderung alles hineininterpretieren können ...

__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 04.05.2008, 18:42
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: München Ost
Alter: 43
Beiträge: 455
88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)88% positive Bewertungen (455 Beiträge, 26 Bewertungen)  
AW: Definition Sorge

Zitat:
Zitat von La Belle
Schon interessant, was Sie in eine so kurze Sachverhaltsschilderung alles hineininterpretieren können ...

Naja, es wäre schon etwas provokant darzustellen, der barunterhaltspflichtige muss grundsätzlich für alle Folgen das Kind betreffend aufkommen. Ein Verursacherprinzip gibt es nicht.
Das ist eindeutig zu kurz.

Dass der Gesetzgeber als "Sanktion" des ggf. unwilligen, ggf. unfähigen (blödes Wort, komm aber nicht auf eine andere Formulierung) Elternteils, den Entzug des ABR oder des Sorgerechts vorsieht, zeigt, dass +20km/h innerorts den Führerschein gefährdet, jedoch die Aufnahme der Umgangsverweigerung nicht den Weg in den Bußgeldkatalog findet. Möglicherweise fehlt es am geeichten Messverfahren.

cu
juergen
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 04.05.2008, 18:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Definition Sorge

Zitat:
Zitat von ggsg68
....jedoch die Aufnahme der Umgangsverweigerung nicht den Weg in den Bußgeldkatalog findet.
Das ist in meinen Augen trotzdem Polemik und hilft weder dem Kind noch den Eltern wirklich ...

Die Mutter kann doch immer Gründe finden (Krankheit, Fußballturniere, Ballettvorführungen etc.), die es rechtfertigen, den Umgang ausfallen zu lassen und dann? Bußgeld?

Dann muss die Mutter zahlen (im Zweifelsfall vom KU !!) und kauft dem Kind eine Hose weniger und sagt: Das war Dein Papa, der hat veranlasst, dass ich Bußgeld zahlen musste - jetzt bekommste eben erst nächsten Winter eine neue Hose ..... dann kauft aus Mitleid der Papa die Jeans .. so - wer hat denn dann das Bußgeld bezahlt???
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht... Familienrecht 19.08.2009 19:59
Sorge-und Umgangsrecht Familienrecht 23.02.2009 19:48
Aus Sorge um die Umwelt Nachrichten: Wissenschaft 25.01.2007 10:00
Sorge recht Familienrecht 09.12.2006 17:56
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gem. elterl. Sorge Familienrecht 07.02.2005 08:29





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN