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Darf Mann die Kinder behalten?

Dies ist eine Diskussion zu Darf Mann die Kinder behalten? innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 19.07.2011, 09:25
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Darf Mann die Kinder behalten?

Hallo zusammen!

Nehmen wir an Frau Mustermann und Herr Allerweltsname leben unverheiratet zusammen. Daraus entstanden klein Erna (4) und groß Klaus (6, beide haben das Sorgerecht.
Frau Mustermann geht auf Schichten arbeiten und kümmert sich so auch nicht um ihre Kinder. Herr Allerweltsname geht auch arbeiten, kümmert sich jedoch immer um die Kinder. Er bringt sie frühs in die Kita und holt sie Nachmittags ab und bringt sie auch in Bett. Er bleibt auch zu Hause wenn die Kinder krank sind.

Nun will aber Frau Mustermann ausziehen und die Kinder mitnehmen. Sie geht weiterhin in Schichten, aber dafür soll sich ein Babysitter um die Kinder kümmern.
Außerdem würden die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld mit ihren Freunden entrissen.
Groß Klaus will aber bei Herr Allerweltsname bleiben, bei klein Erna ist es momentan unschlüssig wo sie bleiben will.

Hat Herr Allerweltsname eigentliche eine Chance, dass die Kinder bei ihm bleiben dürfen?
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Alt 19.07.2011, 09:34
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AW: Darf Mann die Kinder behalten?

Zitat:
Zitat von Kruemel2508 Beitrag anzeigen
Hat Herr Allerweltsname eigentliche eine Chance, dass die Kinder bei ihm bleiben dürfen?
Ja, hat er. Einfach mit den Kindern ausziehen darf die Frau nicht, wenn der ebenfalls sorgeberechtigte Vater dies nicht möchte. Dies bedeutet aber nicht, dass er die Kinder automatisch behalten darf. Es bedarf nur einer gerichtlichen Entscheidung. An Stelle von Herrn Allerweltsname würde ich mir SOFORT einen Familienrechtsanwalt nehmen und bei Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen. Bloß nicht warten, bis sie das zuerst macht!
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Alt 19.07.2011, 09:56
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AW: Darf Mann die Kinder behalten?

Danke für die schnelle Antwort.

Sowas habe ich mir schon gedacht. Herr Allerweltsname hat bereits einen Anwaltstermin gemacht.
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Alt 19.07.2011, 09:58
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AW: Darf Mann die Kinder behalten?

Zitat:
Zitat von Kruemel2508 Beitrag anzeigen
Danke für die schnelle Antwort.

Sowas habe ich mir schon gedacht. Herr Allerweltsname hat bereits einen Anwaltstermin gemacht.
Perfekt! Ich wünsche ihm viel Glück! Obwohl ich eine Frau bin, bin ich nicht der Meinung das Kinder in 100% der Fälle bei der Mutter am Besten aufgehoben sind. Leider gibt es auch Frauen, die das Wort Mutter nicht verdient haben!
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Alt 19.07.2011, 10:06
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AW: Darf Mann die Kinder behalten?

Da hast du recht. Nicht jede Frau ist auch eine gute Mutter. Bin selbst seit 4 1/2 Jahren alleinerziehende Mama. Und ich bin stolz auf mein Kind, auch wenn er einen auf die Palme bringen kann.

Bin auch gepannt was bei diesem Termin rauskommt. Da ja meistens die Mütter die Kinder vom Gericht zugesprochen bekommen.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 10:11
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AW: Darf Mann die Kinder behalten?

Zitat:
Zitat von Kruemel2508 Beitrag anzeigen
Bin auch gepannt was bei diesem Termin rauskommt. Da ja meistens die Mütter die Kinder vom Gericht zugesprochen bekommen.
Nicht mehr zwingend und wenn schon ein Kind klar sagt, dass es beim Vater bleiben will und man Kinder unter normalen Umständen nicht trennt, sehe ich hier ganz gute Chancen. Klar darf ein Kind in diesem Alter nicht selbst entscheiden, aber es wird angehört. Im Zweifelsfalle kann man immer noch ein Gutachten anfordern, wenn die Mutter wirklich so interesselos ist und der Vater sich so toll kümmert, dann wird das auch rauskommen, spätestens bei den Gesprächen mit den Kindern
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  #7 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 10:21
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AW: Darf Mann die Kinder behalten?

Na dann kann ja die Schlacht beginnen. *g*
Herr Allerweltsname wird heute etwas beruhigt sein, glaub ich.

Ich halte euch auf dem Laufenden, was nun bei Frau Mustermann und Herr Allerweltsname und den 2 Kindern rauskommt.
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