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Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen?

Dies ist eine Diskussion zu Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 23:46
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Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen?

J. ist 28 Jahre alt und hat bisher keine abgeschlossene
Ausbildung (Examen nicht bestanden).

J. hat zusammen mit O. ein Kind.
J. passt zur Zeit auf das Kind auf, bekommt Elterngeld.

J. wird vermutlich bald unterhaltspflichtig
wegen Trennung, später Scheidung.
Kind bleibt bei O.


Darf J. eine Ausbildung machen, oder muss J. sich einen Job suchen?
Einen Ausbildungsplatz wird J., wenn überhaupt, wahrscheinlich erst zum nächten Jahr finden.
Bis dahin würde J. arbeiten gehen und vermutlich relativ wenig verdienen.

Ist das sinnvoll? Oder doch gleich
ausbildungssuchend melden?
Geht das in dem Alter noch?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 19:21
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AW: Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen?

Ja, ich bin wohl ungeduldig...

Hat keiner eine Idee, einen Tipp bei wem man sich erkundigen könnte?

Jugendamt? Gute Idee oder nicht?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 15:44
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AW: Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen?

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  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 23:00
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AW: Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen?

was sollte den dagegen sprechen? bzw. wer sollte ihm das verbieten?
__________________
meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen
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  #5 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 13:12
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AW: Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen?

Zitat:
Zitat von inga78 Beitrag anzeigen
Darf J. eine Ausbildung machen
Selbstverständlich darf J das.
Zitat:
oder muss J. sich einen Job suchen?
Nicht, wenn er eine Ausbildung macht.
Zitat:
Einen Ausbildungsplatz wird J., wenn überhaupt, wahrscheinlich erst zum nächten Jahr finden.
Das liegt in der Natur der Sache.
Zitat:
Bis dahin würde J. arbeiten gehen und vermutlich relativ wenig verdienen.
Das ist weder ehrenrührig noch illeglal.

Zitat:
Ist das sinnvoll? Oder doch gleich
ausbildungssuchend melden?
Geht das in dem Alter noch?
Kann man nur im konkreten Einzelfall beurteilen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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