Dies ist eine Diskussion zu Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen? Ausbildung (Examen nicht bestanden). J. hat zusammen mit O. ein Kind. J. passt zur Zeit auf das Kind auf, bekommt Elterngeld. J. wird vermutlich bald unterhaltspflichtig wegen Trennung, später Scheidung. Kind bleibt bei O. Darf J. eine Ausbildung machen, oder muss J. sich einen Job suchen? Einen Ausbildungsplatz wird J., wenn überhaupt, wahrscheinlich erst zum nächten Jahr finden. Bis dahin würde J. arbeiten gehen und vermutlich relativ wenig verdienen. Ist das sinnvoll? Oder doch gleich ausbildungssuchend melden? Geht das in dem Alter noch? |
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| AW: Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen? Ja, ich bin wohl ungeduldig... Hat keiner eine Idee, einen Tipp bei wem man sich erkundigen könnte? Jugendamt? Gute Idee oder nicht? |
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| AW: Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen? Keine Antwort? |
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| AW: Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen? was sollte den dagegen sprechen? bzw. wer sollte ihm das verbieten?
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen |
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| AW: Darf ein Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung machen? Selbstverständlich darf J das. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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