Dies ist eine Diskussion zu Darf das Jugendamt das? innerhalb des Forums Familienrecht
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| nehmen wir einmal an das eine 15jährige Jugendliche, die seit 3,5 Jahren in einer Wohngruppe für schwer erziehbare und psychisch kranke Mädchen lebt von der Wohngruppe wegen Aggressivität in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen wurde und nicht in die Wohngruppe zurück kann. Es sind 5 Monate vergangen und das Jugendamt findet leider keine neue passende Wohngruppe und erwartet von der Mutter, die selber psychisch krank ist, dass sie ihre Tochter zu Hause wieder aufnimmt. Darf das Jugendamt von der Mutter verlangen, dass sie ihre Tochter wieder aufnimmt obwohl sie damit total überfordert ist? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen WolfgangFritz |
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| AW: Darf das Jugendamt das? Guten Tag, im Mittelpunkt der Jugendhilfe, bei der das Jugenamt die Federführung hat, steht das Wohl des Kindes oder Heranwachsenden. Zitat:
Zitat:
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