Dies ist eine Diskussion zu Blinde Frau (86) defacto entmündigt durch Täuschung innerhalb des Forums Familienrecht
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| Blinde Frau (86) defacto entmündigt durch Täuschung folgender Sachverhalt. A ist eine 86 Jahre alte Frau mit fortgeschrittener fast 100%-iger Erblindung. B ist der Sohn der Frau. A lebt seit Jahren im eigenen Haus und wird durch den Sohn B in unregelmäßigen Abständen eher halbherzig betreut. Der Zustand von A verschlechtert sich drastisch als sie einen Herzinfarkt erleidet und ins Krankenhaus des Ortes eingeliefert wird. Nach Behandlung von A wird sie in ein rund 70km entferntes Pflegeheim gebracht. Der Rest der Familie wird nicht informiert und nur durch umfangreiche Recherche konnte der Aufenthaltsort von A ermittelt werden. Die Enkelin C besucht daraufhin A welche nicht erklären kann wieso sie gerade in diesem Pflegeheim betreut wird und ist sehr enttäuscht das sich kein weiteres Mitglied der Familie meldet. Desweiteren ist es der Wunsch von A wieder nach Hause zu kommen. Daraufhin informiert sich Enkelin C über den Sachverhalt und stellt fest, das Sohn B verschiedene Dokumente durch A hat abzeichnen lassen. Darunter eine Patientenverfügung welche es dem Pflegeheim verbietet weitere Angehörige zu informieren, außerdem ein Vollmacht welche die Vermögensverwaltung an Sohn B überträgt. Der alten Frau A ist dies aber nicht bewusst und weiß nicht was sie unterschrieben hat. Sohn B hat ihr Dokumente zur Unterschrift vorgelegt und A im dunkeln über den wahren Inhalt der Dokumente gelassen. A hat sogar einen dauerhaften Pflegevertrag unterschrieben, obwohl sie nach Hause will und es nicht ihr Wunsch ist weiterhin betreut zu werden. Sohn B hat sich alle Dokumente notariell beurkunden lassen ohne das A in irgendeiner Form Einspruch einlegen konnte. A ist nicht bewusst das sie einer notariellen Beurkundung der Dokumente zugestimmt hat. A wurde damit defacto entmündigt, der eigenen Freiheit und ihrer Vermögenswerte beraubt. Folgende Fragen ergeben sich aus diesem Fall: 1. Liegt hier seitens Sohn B ein Straftatbestand vor? Täuschung, Betrug, Erbschleicherei, entfernt vielleicht sogar eine Freiheitsberaubung? 2. Darf die Frau A von ihren anderen Angehörigen "abgeholt" werden wenn dies ihr Wunsch ist? 3. Sind die Dokumente grundsätzlich als ungültig zu betrachten? 4. Wie geht man im Rahmen dieses Sachverhaltes vor? Vielen Dank. mfg. |
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| AW: Blinde Frau (86) defacto entmündigt durch Täuschung Zitat:
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Und wenn man mal juristisch "aufräumen" will, sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Blinde Frau (86) defacto entmündigt durch Täuschung Ich weiß nicht genau was und wie da notariell beglaubigt/beurkundet wurde. Aufgrund des Gesundheitszustandes ist es ausgeschlossen das die Frau A beim Notar war. Sie kann sich auch nicht erinnern mit einem Notar gesprochen zu haben (sie hat keine Demenz!) Ein Gespräch mit Sohn B ist ausgeschlossen, da der Rest der Familie seit zig Jahren keinen Kontakt mehr hat. Sohn B ist ein aufbrausender nicht ganz ungefährlicher Mensch, welcher unter Druckausübung (unter anderem mit Androhung von Gewalt) seinen Willen schon in vergangenen Fällen erreicht hat. Die Familie hatte die letzten Jahre "heimlichen" Kontakt mit Frau A. Nachtrag: Man muss zusätzlich wissen, das das "Ende" absehbar ist und die Pflegekosten nicht derart immens werden. Sohn B hat Frau A schlicht aus dem Verkehr gezogen und die Familie ferngehalten um in aller Ruhe die Vermögenswerte beiseite zu schaffen (Verdacht!) |
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| AW: Blinde Frau (86) defacto entmündigt durch Täuschung Oben hast Du noch anderes gesagt. Aber es ist ja kein Problem, den Notar zu fragen und in die Urkunden Einsicht zu nehmen, wenn die A das verlangt. Zitat:
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Ich sag Dir was: die Familie sollte die A einfach aus dem Heim nehmen und bei sich unterbringen. Dann soll sich die Familie ruhig um alles kümmern und die Pflege organisieren. Und wenn das geregelt ist lässt sich darüber reden ob die A wieder "nach Hause" kommen kann - denn wer wird sich um sie kümmern??? Die Kosten so einer Aktion werden sehr niedrig sein, denn ein dem Heim entstehender Schaden kann nicht hoch sein, solche Heimplätze sind normalerweise begehrt. Wenn alles so schlimm ist und gegen den Willen der A geschieht, würde ich als Enkel sie noch heute in mein Auto packen, alles andere regelt sich ja.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Blinde Frau (86) defacto entmündigt durch Täuschung Erstmal Danke für die vielen Antworten (vorhin vergessen! )Du solltest folgendes wissen: Die Familie hat tiefgreifende Angst vor Sohn B und es geht hier auch nicht um die Sicherung des eigenen Erbanteils. Hier geht es um den Menschen. Die Tochter würde sie sofort aufnehmen - unklar ist eben ob man sie "einfach so" abholen kann, wenn es Dokumente gibt die sogar den Kontakt verbieten. Der Rest kann dann sicherlich direkt vor Ort geklärt werden. Ich denke mal entsprechende "Widerrufe" (?) der abgezeichneten Dokumente durch A sind möglich? |
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| AW: Blinde Frau (86) defacto entmündigt durch Täuschung Aber ja doch! Nur, wenn die Frau nicht mehr entscheidungsfähig, also völlig verwirrt wäre, wäre das etwas anderes. Und wenn eine vom Gericht beschlossene Betreuung bestünde. Zitat:
Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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