Dies ist eine Diskussion zu Biegamie trotz Scheidung in Deutschland? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Biegamie trotz Scheidung in Deutschland? Mich würde interessieren, ob mir jemand zu folgendem Sachverhalt nähere Infos geben kann: Eine aus Polen stammende Frau, die in Deutschland bereits mit einem Deutschen verheiratet war und auch in Deutschland geschieden wurden möchte nochmals in Deutschland einen Deutschen heiraten. Allerdings darf sie in Deutschland nicht nocheinmal heiraten, solange bis die erste Ehe nicht auch in Polen vor einem bestimmten Gericht in Warschau geschieden wurde. Erst dann erhält sie ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihrem Heimatort mit dem man dann bei einem Deutschen Standesamt erst wieder eine Ehe schließen darf. Meine Frage: Es gibt die Möglichkeit, ohne Ehefähigkeitszeugnis in Dänemark zu heiraten, und diese in Dänemark geschlossene Ehe dann hier in Deutschland beim Standesamt rechtmäßig eintragen lassen. Ist das denn auch für oben geschilderten Fall möglich? Wird hier nicht das Eherecht Umgangen und kann denn dann nicht das neue Ehepaar hier in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden? Laut Polnischem Recht wäre eine zweite Ehe in Deutschland Bigamie, denn die erste wurde ja noch nicht in Polen geschieden! Es bestehen große Bedenken, daß diese Frau von polnischen Behörden strafrechtlich verfolgt werden könnte und auch in Deutschland eine solche Eheschließung eine strafrechtliche Verfolgung mit sich ziehen würde. Wer kann hierzu Infos geben? Vielen Dank schnonmal, MLBN |
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| Hallo, wo liegt das Problem??? Man kann die Ehe doch in Warschau vor dem bestimmten Gericht scheiden lassen, oder??? Warum in Dänemark heiraten? Ist es soooooooooooo dringend oder was?? Pauschal kann man nicht antworten.........
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