Dies ist eine Diskussion zu BGH Entscheidung zur gemeinsamen Sorge gesucht innerhalb des Forums Familienrecht
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| BGH Entscheidung zur gemeinsamen Sorge gesucht wurde nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 – (Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter ist verfassungswidrig) vom BGH ein Beschluss zur elterlichen Sorge eines nichtehelichen Kindes gefasst ? Hintergrund: Zulassung der Revision eines OLG-Beschlusses ralfb Geändert von ralfb (21.12.2011 um 16:49 Uhr). Grund: Rechtschreibung |
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| AW: BGH Entscheidung zur gemeinsamen Sorge gesucht Soweit mir bekannt ist wurde das ganze nicht in ein spezielles Gesetz gefasst, sondern nur das BGB durch eine Fussnote des §1626a novelliert. Der Gesetzgeber lässt mit der kompletten Neuausführung des Paragraphen offensichtlich viel Zeit. Ich empfehle da auch mal hier http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa...tml?nn=1470376 nachzulesen (das PDF dazu), auch wenn dort der Konjuktiv gepflegt wird.
__________________ ich gebe hier nur meine Erfahrungen wieder...da kann auch mal ein Fehler drin sein |
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| AW: BGH Entscheidung zur gemeinsamen Sorge gesucht Danke für den Hinweis, aber dort konnte ich nichts bezüglich einer Novellierung des §1626a BGB finden. Zudem stammt die Broschüre aus 2008. |
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| AW: BGH Entscheidung zur gemeinsamen Sorge gesucht in der Broschüre fi ndet man nichts über die Novellierung. So war es auch nicht gemeint. Da steht nur drinn wie es sich mit dem Sorgerecht verhält. Die Novellierung findet man direkt im BGB unter dem Paragraphen, in den Fussnoten.
__________________ ich gebe hier nur meine Erfahrungen wieder...da kann auch mal ein Fehler drin sein |
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| AW: BGH Entscheidung zur gemeinsamen Sorge gesucht Zitat:
Das war aber nicht meine Frage. |
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| AW: BGH Entscheidung zur gemeinsamen Sorge gesucht Tu halt nicht rum mit "das war nicht meine Frage" sondern formuliere Deine Frage deutlicher. Offensichtlich wird hier nicht verstanden was genau Du eigentlich willst!
__________________ Zitat:
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| AW: BGH Entscheidung zur gemeinsamen Sorge gesucht Gut, ich versuche es noch einmal: Es geht um die Zulassung der Revision eines OLG-Beschlusses. Der BGH kann nur angerufen werden, wenn das OLG die Revision zulässt.(Abweichung von der BGH-Rechtsprechung oder grundsätzliche Bedeutung; wird die Revision nicht zugelassen, bestehen dagegen keine Rechtsmittel mehr) Voraussetzung der Zulässigkeit der Revision ist u.a. also die Frage, ob der BGH sich noch nicht zum gemeinsamen Sorgerecht nicht ehelicher Eltern (nach dem Beschluss des BVerfGE v. 21.7.2010, das den §1626a BGB als verfassungswidrig benannte) geäußert hat. Falls dem so wäre, gäbe es insoweit eine gewisse Chance zur Zulassung der Revision. |
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| AW: BGH Entscheidung zur gemeinsamen Sorge gesucht lies dich da mal durch: http://dejure.org/dienste/lex2/BGB/1626a/1.html, das ist nach datum sortiert. denke, das wird relativ vollständig sein. |
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