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Beteiligung an Nebenkosten

Dies ist eine Diskussion zu Beteiligung an Nebenkosten innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 10.04.2009, 21:59
Boardneuling
 
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Beteiligung an Nebenkosten

Folgender fiktiver Fall:

Eine Ehefrau zieht mit ihrem Ehemann in das fertig umgebaute Eigentum (Haus) der Ehefrau. Nach 2 Jahren folgt die Scheidung. In wie weit kann der ausgezogene Ehemann an einer Nebenkostenzahlung beteiligt werden wenn dieser aus beruflichen Gründen das ganze Jahr nur am Wochenende anwesend war?

Das Einkommen von der Ehefrau setzt sich zusammen aus Elterngeld, Kindergeld und Nebenjob (hauptsächlich Nachts). Das gemeinsame Kind wird nachts von den Eltern der Ehefrau betreut.
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Alt 11.04.2009, 00:08
V.I.P.
 
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AW: Beteiligung an Nebenkosten

Will die Ex-Frau rückwirkend Nebenkosten einfordern?
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Alt 11.04.2009, 01:31
Boardneuling
 
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AW: Beteiligung an Nebenkosten

In diesem Fall möchte die Ehefrau das sich der Ehemann an der nebenkostennachzahlung zu einer hälfte beteiligt.. Strom und Wasser wurde zb von ihr übernommen und Gas soll der Ehemann übernehmen.
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