Dies ist eine Diskussion zu Berufsbedingte Aufwendungen innerhalb des Forums Familienrecht
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| Berufsbedingte Aufwendungen (Wir leben im eigenen, aber noch hochbelasteten Zweifamilienhaus, in getrennten Wohnung. Uns beiden wird ein Wohnvorteil von 250 Euro angerechnet.) Die Scheidung wird von meinem Mann zum frühstmöglichen Termin angestrebt, was wohl im Dezember der Fall sein wird. Der Unterhalt für die Kinder wird gezahlt. Nun kam es zur Unterhaltsberechnung / Mangelfallberechnung. Er gibt bei einem Nettoeinkommen von ca. 3430 Euro allein 830 Euro berufsbedingte Aufwendungen an. Nach seiner Aussage setzen sich diese aus Kosten für die Unterkunft in der Kaserne, Verpflegung, Fahrtkosten, Berufsversicherungen, Mitgliedsbeiträgen OHG usw, Berufsbekleidung (er ist sogenannter Selbsteinkleider) und Büromaterial zusammen. Ist es rechtmässig, dass er diese berufsbedingten Aufwendungen "konkret" einfliessen läßt? Kann er nicht dazu angehalten werden, diese Kosten zu reduzieren? Als blanken Hohn empfinde ich, daß in der Berechnung für den Unterhalt auch noch 128 Euro als "Arbeitsanreiz" abgezogen werden und sein anrechenbares Einkommen nochmals geschmälert wird. Ausserdem meinte er, daß ich auf zusätzliches Geld das er für evt. Auslandseinsätze erhält, nicht zugreifen könnte. Sprich: Er auch dann nicht mehr Unterhalt zahlen muß, wenn er ein wesentlich höheres Einkommen für 6 Monate erhält und damit auch sein Jahreseinkommen sich steigern würde. Demnächst steht eine Neuberechnung an, da er die Steuerklasse gewechselt hat. Das bedeutet nochmal weniger Geld. Weiß jemand Rat? |
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| Hallo, bei Unterhaltszahlungen kann ich nur dazu raten, einen Fachmann ran zu lassen (hat er offensichtlich auch, sonst käme er vermutlich nicht auf diese "Kniffe") Hier gibt es vielleicht auch Fachmänner, aber ohne den ganz genauen Sachverhalt ist eine Bewertung schwierig. Und dann mußst Du, wenn es denn alles richtig ist, den niedrigeren Unterhalt hinnehmen, denn ihn mehr zu belasten als er kann, ist über längere Sicht auch unvorteilhaft. Suche Dir also für alle Unterhaltsgeschichten einen guten Fachanwalt, mehr kann ich Dir nicht dazu raten. Gruß Huutsch |
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| Berufsbedingte Aufwendungen Hallo, ich kann mich Huutsch nur anschließen; hier ist wirklich ein Fachmann gefragt, da Dein Mann offensichtlich einen guten Ratgeber hat. Dennoch: Arbeitsanreiz im Unterhaltsrecht? So gibt es ihn m.E. nicht, es sei denn, daß die sog. 4/7 - 3/7 Regelung damit gemeint ist. Kosten für die Unterkunft sind doch bereits berücksichtigt (Wohnwertvorteil); wieso noch einmal für den Kasernenbereich. Er ist doch als Offizier nicht verpflichtet, dort zu wohnen. Insofern müßten diese Kosten entfallen, zumal er auch Fahrtkosten von seiner Wohnung zur Kaserne gelten macht. Beides wird der Familienrichter nicht akzeptieren - entweder ....oder....- . Im übrigen möchte ich noch anmerken, daß - diese sog. Selbsteinkleider einen Zuschuß von der Bundeswehr erhalten und somit keine notwendigen Eigenaufwendungen haben, - die OHG (Offiziersheimgesellschaft) im Grunde eine "private" Institution" ist - sämtliche Einnahmen, die u.a. das Familienleben geprägt haben, unterhaltsrechtlich in jedem Fall relevant sind.; also nicht "ins Bockhorn jagen lassen" Unstrittig ist jedoch, daß die Steuerklasse geändert werden muß; A B E R: erst nach Ablauf des laufenden Kalenderjahres der Trennung. Trotzdem: Rechtsanwalt aufsuchen, wäre nicht die schlechteste Wahl. |
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