Dies ist eine Diskussion zu Berechnung Unterhalt vom Vater innerhalb des Forums Familienrecht
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| Berechnung Unterhalt vom Vater wollte mal fragen, wie das aussieht, wenn der Unterhalt für ein Kind nach einer Scheidung berechnet wird.... In diesem Falle ist die Scheidung schon etwas länger her und da das Kind jetzt 18 geworden ist steht eine Neuberechnung an. Der Vater hat das einkommen der Mutter erfragt, aber nicht sein eigenes Angegeben / nach mehrmaliger Aufforderung). Der Vater hatte auch gar nicht mehr reagiert aber jetzt den Unterhalt um 30 gesenkt... Wie geht man da jetzt am besten vor? Ist das legetim, wenn der Vater die Neuberechnung bei sich hat durchführen lassen bzw. was muss dann getan werden.???? Gruß und Dank.... |
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| AW: Berechnung Unterhalt vom Vater Gemäß 1605 besteht eine Auskunftspflicht des unterhaltsverpflichteten Vaters, wenn dies für die Berechnung der Unterhaltspflicht erforderlich ist. Achtung: Für dir Vergangenheit kann Unterhalt nur unter den Voraussetzungen des 1613 BGB gefordert werden. Da hier aber eine Aufforderung zur Auskunft besteht, sollten die Voraussetzungen erfült sein. Wie das mit der Anpassung des Unterhalts ist kann ich dir leider nicht mit Sicherheit sagen, denke aber das er das das übers Familiengericht (606 ZPO) im Rahmen der Abänderungsklage (653 ZPO) machen muss und nicht einfach von sich aus kürzen kann. |
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