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Beratungshilfe

Dies ist eine Diskussion zu Beratungshilfe innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2007, 17:34
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Beratungshilfe

Guten Tag,

mal angenommen, Herr X hat sich von Frau Y getrennt. Diese hat sich dann einen Anwalt genommen, der einen Beratungshilfeantrag für sie gestellt hat. Frau Y geht auf anraten einer Freudin zu einem anderen Anwalt der sich auf Familienrecht spezialisiert hat. (1 Gespräch) Und nehmen wir mal an dieser Anwalt will nun eine Rechnung für dieses eine Gespräch in von ca. 200 Euro stellen oder einen Beratungshilfeantrag stellen. Kann Frau Y zwei mal diese Hilfe in anspruch nehmen? Oder muss sie die 200 Euro zahlen?

Für eine Nachricht bedanke ich mich im voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2007, 19:24
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AW: Beratungshilfe

Nein, zweimal Beratungshilfe geht nicht.

Wenn ein weiterer Anwalt aufgesucht wird, muss dieser m.M. selbst bezahlt werden.
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