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Bafög - Eltern nicht unterhaltspflichtig was jetzt?

Dies ist eine Diskussion zu Bafög - Eltern nicht unterhaltspflichtig was jetzt? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 17:04
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Unhappy Bafög - Eltern nicht unterhaltspflichtig was jetzt?

Hallo,

folgender Sachverhalt beschäftigt mich zur Zeit:

Student A hatte im Jahre 2009 eine Ausbildung im wirtschaftlichen Bereich abgeschlossen, arbeitete dann 1 Jahr und ging dann 2010/11 auf die BOS um das Fachabitur nachzuholen. (eigener Haushalt besteht bereits).
Nun möchte er im technischen Bereich studieren, aber die Bafög-Stelle lehnt dass Bafög aufgrund des verdienstes der Eltern ab. Zum Vater besteht kein Kontakt, nur zur Mutter die ein mittelmäßiges - geringes Einkommen hat.
Bafög Antrag wurde bereits gestellt und wegen elterlichen Verdienstes abgelehnt. Student A möchte in Widerspruch gehen, kann dieser Bafög erhalten?

Folgendes habe ich bereits beim googlen gefunden.

"Eltern, deren Kind nach der Lehre studiert, müssen die Zweitausbildung nur
finanzieren, wenn sie inhaltlich auf den erlernten Beruf aufbaut. Außerdem muss das
Studium innerhalb eines Jahres begonnen werden, sonst ist der Anspruch auf
Unterhalt verwirkt, entschied der Bundesgerichtshof.



Danke für die Mithilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 19:13
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AW: Bafög - Eltern nicht unterhaltspflichtig was jetzt?

Man sollte erstmal ganz grundsätzlich trennen zwischen

a) Der grundsätzlichen Berechtigung, überhaupt BAföG zu bekommen und
b) der Höhe (ggf. Null), in der ein Anspruch besteht.

Punkt a) betrifft also die Frage, ob die Ausbildung überhaupt gefördert werden kann. Da stellt sich etwa die Frage, ob nach einer abgeschlossen Ausbildung noch BAföG bezogen werden kann...

Punkt b) hingegen betrifft die Frage, ob zwar ein grundsätzlicher Anspruch auf Ausbildungsförderung (nach Punkt a)) besteht, dieser aber aufgrund des Einkommens der Eltern aber reduziert wird, ggf. auch soweit, dass man gar nichts mehr kriegt.

Wenn das BAföG-Amt die Zahlung ablehnt, weil die Eltern zu viel verdienen, dann spricht das dafür, dass die Ausbildung an sich schon förderungsfähig ist. In dem Fall kann man wenn ich mich recht entsinne einen Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAföG stellen. Dazu muss man erklären, dass man kein bzw. nicht ausreichend viel Geld von seinen Eltern bekommt. Guck mal auf der Homepage nach, da gibts irgendwo ein Formular.
Achtung: Das ist streng genommen kein BAföG, das Amt zahlt nur an Stelle der Eltern den Unterhalt bis zur Höhe des BAföG-Satzes aus und versucht anschließend, sich dieses Geld von den Eltern wiederzuholen. Dann setzt sich also das BAföG-Amt mit den Eltern auseinander. Wenn da was zu holen ist, gut, falls nicht, auch egal...Du schreibst, es bestehe kein Kontakt zum Vater. Keine Sorge, den wird die Behörde schon herstellen.

Wenn die Eltern allerdings nicht mehr unterhaltspflichtig sind, dann wird das auch nichts. Dann muss man halt nebenbei arbeiten oder einen Bildungskredit aufnehmen. Man kann schließlich nicht erwarten, dass die anderen Steuerzahler die eigenen Ausbildungslaunen finanzieren.
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bafög, eltern, kindergeld, studium, unterhalt

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