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Auto-Wunschkennzeichen nach Scheidung

Dies ist eine Diskussion zu Auto-Wunschkennzeichen nach Scheidung innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 18.08.2011, 15:53
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Auto-Wunschkennzeichen nach Scheidung

Hallo,

eine fiktive Überlegung: mal angenommen, ein Paar, das sich scheiden lassen will, lebt gerade im Trennungsjahr.

Nur einer der Partner, "A" , hatte in der Ehezeit ein Auto.

Weiter angenommen, Partner "B" hätte für dieses Auto in der Ehezeit auf seine Kosten ein Wunschkennzeichen beantragt und Partner "A" hätte das Auto entsprechen umgemeldet, die Besitzverhältnisse wurden nicht geändert.

Im Trennungsjahr kauft sich "B" jetzt selber ein Auto und möchte natürlich "sein" Wunschkennzeichen auf sein eigenes Auto bekommen.

Weiters angenommen: "B" bietet an, sämtliche Kosten für die Ummeldung der Kennzeichen zu übernehmen - kann er "verlangen", dass der Ex-Partner ihm diese Schilder zurückgibt?
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Alt 18.08.2011, 16:00
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AW: Auto-Wunschkennzeichen nach Scheidung

Ich bezweifle arg, dass eine x-beliebige Buchstabenkombination durch jemanden "verlangt" werden kann. Mit welchem Argument denn? Dass sie ihm "gehört"? Dass er sie "erfunden" hat?
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Alt 18.08.2011, 16:35
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AW: Auto-Wunschkennzeichen nach Scheidung

Es handelt sich um ein amtliches Kennzeichen. Ist ein Kennzeichen auf das Auto von A vergeben, dann kann das Kennzeichen nicht auf den Wagen von B übertragen werden.

Wenn DAS möglich wäre, dann würden mio. Autohalter versuchen das alte Kennzeichen z.B. nach einen Crash oder beim Gebrauchtwagen-/Neuwagenkauf "mitzunehmen" ...

Also, fiktiv könnte man so vorgehen ...

A meldet seinen Wagen ab (oder er zieht eh in einen anderen Zulassungsbezirk), dann wird nach einer Sperrfrist von 3 Monaten (wenn das Fahrzeug von A wieder angemeldet wird; ansonsten 18 Monate z.B. bei Verschrottung), das Kennzeichen wieder frei und kann wieder als Wunschkennzeichen beantragt werden. Person B kann nun tagtäglich bei der Zulassungsstelle nachsehen (im deren Internetauftritt), ob die begehrte Buchstaben-/Zahlenkombination wieder verfügbar ist ... Es gilt das WindhundPrinzip: Wer schneller ist, hat die Kombi ...

Viel Aufwand für 12,80 Euro (das kostet nämlich ein Wunschkennzeichen) und ein Rechtsanspruch leitet sich bei der Zulassungsstelle nicht ab.

"Die Schilder" bekommt man übrigens nur in der Qualität "Zimmerschmuck" zurück, da die amtlichen Kennzeichen nach der Abmeldung verwurschtelt werden - sprich man schleift die Aufkleber ab.

Hoffentlich lebt B nicht in einer der Gemeinde, die sich derzeit für die Wiedereinführung der alten Zulassungsbezirke stark machen. Dann ist nämlich mit der Kombi Ebbe
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Alt 18.08.2011, 16:52
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AW: Auto-Wunschkennzeichen nach Scheidung

Die Sperrfrist existiert nicht mehr, die Gemeinden bieten tatsächlich (wenigstens teilweise) an, gegen eine Gebühr ein Kennzeichen sofort auf einen neuen Wagen zu übertragen.
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Alt 18.08.2011, 17:02
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AW: Auto-Wunschkennzeichen nach Scheidung

Hallo,

angenommen, "B" wüsste bereits von der Zulassungsstelle, dass das organisatorisch möglich ist (Kennzeichen von Auto "A" runter und auf Auto "B" drauf.

"A" bekäme dann andere, d.h., beide müssten jeweils eine kpl. Ummeldung bezahlen.
"B" würde aber anbieten, sämtliche anfallenden Kosten zu übernehmen.

Weiters überlegt, wenn die Kennzeichen einen hohen Erkennungswert im beruflichen Bereich von "B" hätten und auch keine ähnlichen mehr verfügbar wären, inwieweit würde rein "moralisch" gesehen ein Anspruch bestehen?
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  #6 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 17:21
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AW: Auto-Wunschkennzeichen nach Scheidung

Upps. Geänderte Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ...

Moralischer Anspruch ?
Mit Rechtsmitteln nicht durchsetzbar.

Ein Appell von B an A vielleicht
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  #7 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 19:38
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AW: Auto-Wunschkennzeichen nach Scheidung

Zitat:
Zitat von melanie19 Beitrag anzeigen
...wenn die Kennzeichen einen hohen Erkennungswert im beruflichen Bereich von "B" hätten und auch keine ähnlichen mehr verfügbar wären,
,,,dann sollte man Kohle bieten, wenn man die Nummer haben will: http://www.thailand-webnews.de/t636f...rsteigert.html

Der moralische Anspruch ist meiner Meinung nach nahe null, weil kaum jemand auf Nummernschilder sieht und man den Blick bei einem geschäftlich genutzten Wagen leicht ablenken kann.

Glücklich die Scheidungspartner, wenn man noch an solche Dinge wie das Nummernschild denken kann.
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  #8 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 23:39
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AW: Auto-Wunschkennzeichen nach Scheidung

Ok! In diesem fiktiven Fall könnte ich mir vorstellen, dass das Kennzeichen für "B" etwas bedeutet, was vielleicht nicht direkt in Wert zu benennen ist.

Aber es klingt durch, dass von Gesetz wegen hier nichts zu machen ist. Das war ja Sinn der Anfrage. Dann kann man hier schliessen. Danke für eure Postings!
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