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Ausländische Familienangelegenheit!

Dies ist eine Diskussion zu Ausländische Familienangelegenheit! innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 04.11.2011, 21:52
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Ausländische Familienangelegenheit!

Herr A und Frau B sind ausländer, Muslime, in Deutschland seit 4 Jahren, haben 2 kinder. Herr A arbeitet und Frau B nicht. Aufenthaltsgenehmigung erlischt mit beendigung der Arbeit von Herrn A. Frau B hat einen anderen kennengelernt und fragte nach scheidung. Herr A hat versucht vergeblich die Familie zu retten. Scheidung "talaq" war vor einigen Monaten und abgemacht das die Kinder bei ihm bleiben aber keine Dokumente für scheidung noch für Sorgerecht. Sie leben getrent seit Juni. Plötzlich entschied Frau B anderes: sie erbresste ihn das er 10000 Euro bezahlen söllte (angezeigt in der Kriminalpolizei) dann hat sie die Kinder von der Schule genommen und in Frauenhaus angemeldet und erzählte soviel quatsch von seinem Gewalt und fragte nach Schutz. Sie demintiert dass sie eine Beziehung mit einem anderen hat und sagt sie sei bei der Familie bis er sie raus geschmissen, bevor sie in Frauenhaus ging! natürlich wird sie das benutzen, um asyl zu bewerben!Was soll herr A tun?? Hat er eine chance, seine Kinder wieder zu sich zu haben???
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Alt 06.11.2011, 01:28
V.I.P.
 
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AW: Ausländische Familienangelegenheit!

Zitat:
Zitat von hahahai Beitrag anzeigen
Herr A und Frau B sind ausländer, Muslime, in Deutschland seit 4 Jahren, haben 2 kinder.
Daß sie Muslime sind, ist rechtlich ohne Bedeutung.

Die Frage des Sorgerechts für die Kinder orientiert sich zu aller erst am "Kindeswohl", nicht an den Wünschen und Vorstellungen der Eltern. Über das Sorgerecht entscheidet das Familiengericht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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