Dies ist eine Diskussion zu Auf einmal Unterhalt trotz Absprache das keiner gewollt ist innerhalb des Forums Familienrecht
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| Auf einmal Unterhalt trotz Absprache das keiner gewollt ist folgender fiktiver Fall M = Mann F = Frau A = Anwalt (von F beauftragt) keine Kinder kein Haus beide berufstätig F stellt fest das die Ehe nach ca 5,5 Jahren gescheitert ist und F und M einigen sich darauf einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen. OK gemeinsam gibts in der Hinsicht ja wohl nicht aber da F zu M sagt sie habe keinerlei Ansprüche gegen M hat (was M als SMS/Email vorliegen) stimmt M zu und F beauftragt einen Anwalt. M hat F auch schon die 50% für den Vorschuß vom Anwalt bezahlt. Die Zeit vergeht und man bekommt verschiedene Post, vom Gericht und auch vom Anwalt A. Vorsorgeausgleich wird ausgefüllt, fehlenden Daten mit der Krankenkasse abgeglichen und zum Gericht geschickt. Sämtliches "Vermögen" wie Autos/Möbel/Tiere usw wurden ohne Probleme aufgeteilt. Soweit sieht für M alles gut aus das es auf eine gutmütige Trennung hinausläuft in der sich F und M den Anwalt A teilen. Auf einmal bekommt M von A Post mit dem Betreff "Trennungsunterhalt / nachehelicher Unterhalt" und der Offenlegung der Einkünfte im letzten 1 Jahr (nicht ganz ein Jahr, etwas mehr) und der Info das M --> F seit Anfang diesen Monats Unterhalt schuldet. F reagiert nicht auf die Nachfrage von M was da jetzt falsch gelaufen ist. F ist in Vollzeit beschäftigt, bekommt aber weniger als M der auch in Vollzeit beschäftigt ist. Beide haben neue Partner und wohnen in eigenen Wohnungen. Das Trennungsjahr ist auch bereits um. In wie fern muß sich M jetzt Gedanken machen ? Braucht M jetzt doch einen eigenen Anwalt ? Ist das nicht eine Art Irreführung wenn F jetzt auf einmal nach über einem Jahr Unterhalt geltend macht ? Oder ist das eine Standard Prozedur bei Anwälten das diese Informationen eingeholt werden ? Kann M jetzt beim Anwalt A anrufen und um Auskunft bitten ? |
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| AW: Auf einmal Unterhalt trotz Absprache das keiner gewollt ist Für die Zeit des Getrenntlebens kann F theoretisch Unterhalt in Höhe von 3/7 der Differenz beider Einkommen verlangen. Theoretisch aber deshalb, weil sie ja einen neuen Partner hat - insofern kann der Unterhalt lt. §1579 Nr. 2 wegfallen. Kommt nun wieder darauf an, wie lange diese Lebensgemeinschaft schon besteht, also ob man bereits von gefestigt sprechen kann (dies ist nach 1-2 Jahren gegeben). Wenn die beiden nun aber gar nicht zusammen leben sollten, könnte der Nachweis einer verfestigten Lebensgemeinschaft schwierig werden. Das beste ist also, einen eigenen Anwalt einschalten, so bitter das jetzt auch sein mag.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Auf einmal Unterhalt trotz Absprache das keiner gewollt ist Wenn der Anwalt A formell die F vertritt, darf er dem M im Grunde keine Auskünfte geben, ohne sich der Gefahr eines "Parteiverrats" auszusetzen. Schließlich ist die M seine Auftraggeberin, auch wenn sich F und M die Kosten teilen. Ein Anwalt vertritt letztlich halt doch immer nur eine Partei. Es ist zwar fraglich, ob es für die F Unterhaltsansprüche gibt, den diesbezüglichen Auskunftsanspruch kann sie jedoch geltend machen (§ 1361 IV, 1605 BGB). Insofern muss sich der M überlegen, ob es in diesem Stadium für ihn - unter Kostengesichtspunkten - schon "Sinn" macht, sich selbst einen Anwalt zu nehmen. Der wird ihm zunächst auch nur sagen können, dass es letztlich der Entscheidung der M unterliegt, ob sie Unterhaltsansprüche geltend machen will und dass er dazu Auskunft geben muss. Der Anwalt könnte den M darauf hinweisen, dass er im Gegenzug auch selbst Auskunft von F verlangen kann. Für eine solche Beratung müsste der M aber schon zahlen. Es erscheint insofern überlegenswert, mit der Beauftragung eines eigenen Anwalts zu warten, bis eine etwaige Unterhaltsforderungsberechnung mit entsprechender Zahlungsaufforderung kommt, um dann immer noch anwaltlichen Beistand zuziehen zu können. Gruß Errato |
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