Dies ist eine Diskussion zu Auch Unterhaltstitel innerhalb des Forums Familienrecht
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| Auch Unterhaltstitel Mal angenommen: Es besteht ein Unterhaltstitel für ein minderjähriges Kind. Der Unterhaltsschuldner hat durch eine Änderungskündigung seitens des Arbeitsgebers weniger Einkommen. Ab wann kann der Unterhalt gekürzt werden? Die 2. Frage ist: Der Unterhaltsschuldner verlangt vom Unterhaltsempfänger, dass dieser schriftlich vom Titel zurücktritt. Gibt es die Möglichkeit den Titel lediglich abändern zu lassen möglicherweise auf den Mindestunterhalt? Wer müsste das wo beantragen? Der Unterhaltsempfänger hat die Befürchtung, wenn er erst einmal von dem Titel zurückgetreten ist, dass dann der Unterhaltsschulder erst mal gar nicht mehr zahlt und er seinem Geld hinterherrennen kann. Danke für die Antworten. |
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| AW: Auch Unterhaltstitel Zitat:
Zitat:
Zitat:
fest, welcher Unterhalt zuzumuten ist und man lässt sich nicht vorschnell auf einen unfairen Deal ein.LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Auch Unterhaltstitel Vielen Dank für die schnelle Antwort. Abänderungsklage? Musste m.E. vom Unterhaltsschuldner eingereicht werden. Der Unterhaltsschulder verhält sich in dem angenommen Fall folgendermaßen: Der Unterhaltsempfänger soll schriftlich auf den Titel verzichten. (o.k. würde er auch tun, aber eben nur bis zur Höhe des Mindestunterhalts). Der Unterhaltsschulder droht damit, wenn Unterhaltsempfänger nicht unterschreibt, reicht er eine Abänderungsklage vor Gericht ein und da die Klage gerechtfertigt sei (denn er verdiene ja jetzt weniger), würde der Unterhaltsempfänger verlieren und alles bezahlen müssen (Gerichtskosten, Anwälte usw.). Stimmt das? Es sei nebenbei bemerkt, dass der Unterhaltsschulder seit fast einem Jahr aufgefordert wird, seine Gehaltsunterlagen vorzulegen, damit überhaupt ein "neuer" Unterhalt ausgerechnet werden kann. Der Unterhaltsschulder hat auch - wie geschrieben - seit fast diesem einen Jahr nur Mindestunterhalt gezahlt und nicht den, den er laut Titel zahlen müsste. Mich interessieren aber die Gerichtskosten/Anwaltskosten bei dieser Änderungsklage. Vielen Dank |
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| AW: Auch Unterhaltstitel Das kann man schlecht vorhersagen, wenn er auf KU=0 gesetzt wird, dann hat das Kind in der Tat die Klage verloren, wird hingegen ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, heben sich in aller Regel die Kosten gegeneinander auf - kann auch zu einer Verteilung zB 30/70 kommen... Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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