Dies ist eine Diskussion zu Anzeige Unterhaltsvorenthaltung innerhalb des Forums Familienrecht
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| N (mutter) hat im November 2010 gegen W (Vater) für L(kind) einen unterhaltstitel über 150€ erstritten. W zahlt aber einfach nicht. Im August 2011 gab es eine Neuauflage im Gericht. Da W jetzt eine andere Arbeit hat wo auch mehr Geld verdient wird, wird der Titel auf 272€ erhöht. Per Anwaltsschreiben wird W aufgefordert den Unterhalt und angemessene Raten auf den Rückststand zu zahlen (da W seid November nicht einen cent bezahlt hat ist da schon ordentlich was aufgelaufen) Gleichzeitig wird W darauf aufmerksam gemacht das der Tatbestand der Unterhaltspflichtverletzung vorliegt und bei Nichtzahlung auch eine Anzeige gemacht wird. meine Fragen: Wenn N jetzt zur Polizei geht und die Anzeige macht, welche Formulare Angaben oder/und Beweise muss sie vorlegen? Wie lange dauert die Zustellung an W? N hat Angst das das Kind L was sich zur Zeit wegen der Umgangsregelung bei W in den Ferien befindet, darunter leiden muss. Was ist wenn die Frist zur Zahlung am 30. vorüber ist, N am nächsten ersten die Anzeige macht und W es sich doch überlegt und 3 Tage später eine Zahlung auf dem Konto eingeht? Muss N dann die Anzeige zurückziehen oder läuft die Anzeige nicht nur auf den aktuellen Unterhalt sondern auch weil nachweislich noch nie Unterhalt bezahlt wurde?
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen Geändert von Katze83 (30.08.2011 um 19:45 Uhr). |
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| AW: Anzeige Unterhaltsvorenthaltung Es gibt immer noch keine Unterhaltvorenthaltung, sondern eine Unterhaltspflichtverletzung, dass solltest Du seit Deinem letzten Thread aber auch wissen Unterhaltspfändung/Anzeige Unterhaltsvorenthaltung
__________________ Zitat:
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| AW: Anzeige Unterhaltspflichtverletzung ich bitte vielmals um Entschuldigung.... habs geändert so weit es geht.... bekomm ich ein Antwort, bitte....
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen |
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