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Anwendbares Recht im Falle von Eheschliessung

Dies ist eine Diskussion zu Anwendbares Recht im Falle von Eheschliessung innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 15.01.2012, 13:07
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Question Anwendbares Recht im Falle von Eheschliessung

Hallo zusammen,

folgender Beispielfall:

Frau A (Österreichiche Staatsbürgerin) und Herr B (Deutscher Staatsbürger), beide seit mehr als einem Jahr wohnhaft und erwerbstätig in England ohne Wohnsitz in ihren jeweiligen Heimatländern, wollen in Österreich heiraten.

Welches Recht (insbesondere für den Ehenamen, den Güterstand, das Scheidungsverfahren, die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft, die Schlüsselgewalt und die Haushaltsführung, etc) kommt bei der Heirat zur Anwendung und/oder haben beide diesbezüglich eine Wahlmöglichkeit?

Für den Fall einer Wahlmöglichkeit: Welche Unterschiede bestehen zwischen den Rechtsaufassungen der drei Länder?

Welche Staatsbürgerschaft(en) hätten eheliche Kinder bei Geburt a) in England bzw. b) in Deutschland/Österreich bzw. c) in einem anderen Land?

Vielen Dank für eure Antworten!
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eherecht, familienrecht

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