Dies ist eine Diskussion zu Antrag auf PKH abgelehnt .....muß ich nun zahlen ? innerhalb des Forums Familienrecht
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| brauche dringend Rat. Habe hier schon mal gepostet unter dem Titel......die Ex heiratet den Untermieter ...........meinte heutige Frage lautet : Wenn man vor Gericht Klage in der Auseinadersetzung um Unterhaltsanspruch eingereicht hat, und der Antrag auf PKH abgelehnt worden ist, muss man dann die Anwaltskosten der Gegenpartei, die bis dahin im Vorfeld entstanden sind, bezahlen ..?? ............. und wie sieht es in dieser Frage aus, wenn die Gegenpartei PKH bekommt .... LG Wäre dankbar für jede Antwort. Sanra S Geändert von Sandra S (16.02.2007 um 08:41 Uhr). Grund: Fehler |
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| AW: Antrag auf PKH abgelehnt .....muß ich nun zahlen ? @Peter Herzlichen Dank für die Antwort, das klingt sehr beruhigend. Ich habe mich gestern in der Aufregung etwas konfus ausgedrücckt . Also es wurde ein Antrag auf Aufhebung der Zwangsvollstreckung gestellt sowie ein Antrag auf Fortführung des Berufungsverfahrens und eben der Antrag auf PKH ........ ich weiß ncht, inwiefern das schon als Klageerhebung zu verstehen ist.......... Der Antwalt der Gegenpartei hat ja dazu Stellung genommen bzw. beantragt, die Anträge abzulehnen und dies entsprechend begründet .... es sind also Kosten entstanden .. Ich wäre sehr erleichtert, wenn Sie dazu nochmal was schreiben würden..... Ich wiederhole mal kurz den Fall: Herr X wurde in einem Scheidungsverfahren zur Zahlung von Unterhalt verdonnert und willigte dann auf Anraten seines Anwalts in einen Vergleich ein, den seine Ex ihm anbot , und in dem er sich verpflichtete , für vier Jahre eine höhere Unterhaltssumme zu zahlen. Wohlgemerkt : Zum damaligen Zeitpunkt konnte Herr X nicht nachweisen, daß es der Liebhaber seiner Ex war, mit dem sie zusammenlebte, bzw. wagte er nicht mehr, seinen Verdacht zu äußern, nachdem die EX ihm bereits im Vorfeld der Verhandlungen durch ihren Anwalt mit Verleumdungsklage hatte drohen lassen , falls er seine Behauptung aufrecht erhalten würde. Sie versicherte, bei Herrn Ypsilon handle es sich umnichts anderes, als um einen Freund und Musikkollegen, dem sie ein Zimmer vermietet hätte, und der Herr Ypsilon bekräftigte diese Aussage sogar eidesstattlich . Ungefähr 14 Tage, nachdem der Vergleich unterzeichnet worden war, kaufte die Ex mit ihrem Untermieter zusammen ein Haus und zwei Jahre später heiratete sie ihn . Nun meldete sich eine Zeugin bei Herrn X, eine ehemalige Freundin seiner Ex, die eidesstattlich versicherte, dass dieses Verhältnis bereits während des Scheidungsverfahrens bestanden hatte. Sie hatte damals mit ihrem Mann in unmittelbarer Nachbarschaft der beiden gewohnt Die Ex reagierte empört , als sie mit dieser Aussage konfrontiert wurde , schaltete ihren Anwalt ein und bestritt weiterhin, zum damaligen Zeitpunkt bereits ein Verhältnis mit ihrem Untermieter und jetzigen Ehemann gehabt zu haben. Der Rechtsanwalt von Herrn X reichte Klage ein und beantragte PKH für Herrn X. Der RA der Ex argumentierte nun, der Vergleich sei gültig , denn es sei offenbar nicht relevant für Herrn X gewesen, ob ein Verhältnis seiner Ex zu dem Untermieter bestanden hätte, er hätte zwar damals einen Verdacht geäußert, dann aber die Sache nicht weiter verfolgt ...... .........und, um es kurz zu machen, der Antrag von Herrn X auf PKH wurde nun abgelehnt mit ebendieser Begründung . Sinngemäß heißt es, Herr X habe die Sache damals nicht weiter verfolgt, also sei sie auch nicht relevant für ihn gewesen, als er den Vergleich unterzeichnete. Außerdem habe er ja einen Verdacht gehabt, er sei also nicht arglistig getäuscht worden. Der jetzt angestrebte Prozess habe keine Aussicht hat auf Erfolg. Das heißt also, nach geltendem Recht hätte Herr X damals eine Verleumdungsklage riskieren müssen und außerdem davon ausgehen müssen, dass der Rechtsanwalt der Ex mit eidesstattlichen Versicherungen hantiert, die auf Lug und Betrug aufgebaut sind ? Er hätte doch bereits bei der Verleumdungsklage den kürzeren gezogen , weil er ja damals keine Beweise und keine Zeugen hatte. Was sagt man dazu ? LG Sandra Geändert von Sandra S (17.02.2007 um 06:15 Uhr). Grund: Fehler |
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| AW: Antrag auf PKH abgelehnt .....muß ich nun zahlen ? Hallo Peter Danke, dass Sie nochmal geantwortet haben. Es war so , nach dem Scheidungsurteiel vor ein paar Jahren war Herr X in Berufung gegangen. Daraufhin wurde der Vergleich seitens der Ex angeboten. Er ging drauf ein . Nun , nachdem neue Zeugenaussagen vorlagen, die seinen Verdacht bestätigten, dass die Ex schon während des Scheidungsverfahrens ein Verhältnis zu ihrem angeblichen Untermieter hatte, wurde die Fortführung dieses Berufungsverfahrens beantragt und gleichzeitig PKH. LG Sandra |
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