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Anrechnung der Familienzulage auf den Kindesunterhalt.

Dies ist eine Diskussion zu Anrechnung der Familienzulage auf den Kindesunterhalt. innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 12:55
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Anrechnung der Familienzulage auf den Kindesunterhalt.

Der Fall:

Ein Beamter lebt in Scheidung. Die beiden gemeinsamen Kinder leben im Haushalt des Bamten.
Seine Noch-Ehefrau, Beamtin im einstweiligen Ruhestand, bekommt neben der Mindestpension (ca.1200€) etwa 400€ durch einen angemeldeten Nebenjob.

Unterhalt wird bisher noch nicht gezahlt.

Frage dazu: Wie hoch wäre der Unterhalt der zu zahlen ist und wird die Familienzulage, die der Vater bekommt, auf die Unterhaltsforderungen angerechnet, bzw. davon abgezogen.


Mfg
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Alt 09.08.2011, 17:09
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AW: Anrechnung der Familienzulage auf den Kindesunterhalt.

Um was für Unterhalt geht es, Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt?

Wie hoch ist das EK des Mannes?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 07:47
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AW: Anrechnung der Familienzulage auf den Kindesunterhalt.

Guten Morgen!

Es geht hier lediglich um den Kindesunterhalt. Auf den nachehelichen Versorgungsausgleich wurde gegenseitig verzichtet.

Insbesondere die Frage, ob die Familienzulage für die Kinder auf die Unterhaltsforderung angerechnet wird, ist hier von Interesse.

Der Mann verdient im Moment ca. 2200€. Nach der Scheidung sind es 1900€ netto zzgl. Kindergeld.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 16:26
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AW: Anrechnung der Familienzulage auf den Kindesunterhalt.

Die Familienzulage wird dann einbezogen, wenn sie wegen des Unterhaltsberechtigten gezahlt wird (ähnlich wie beim KiGeld).

Die genaue Höhe des Unterhalts kann man nur sagen, wenn man das Alter des Kindes kennt - oder Sie schauen selbst in der Düsseldorfer Tabelle nach.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 08:08
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AW: Anrechnung der Familienzulage auf den Kindesunterhalt.

Danke schonmal für die Antwort.

Wie gesagt, es geht in erster Linie darum, ob die Familienzulage, die natürlich wegen der Kinder gezahlt wird, auf die Unterhaltsforderungen angerechnet werden, oder eben nicht.

Gibts dazu eine gesetzliche Grundlage für die Berechnung. Das das Kindergeld hälftig angerechnet wird kann man ja auch nachlesen.

Ich weiß, ich bin hartnäckig... :-)
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