Dies ist eine Diskussion zu Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? innerhalb des Forums Familienrecht
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? Zitat:
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? Dennoch kann ich die Bedenken von Pro sehr gut nachvollziehen. Die Frage ist auch, ob die Auslegung des §1353 BGB (auch wenn ich da Palandt widerspreche) nicht etwas zu eng ist, wenn es um den ehelichen Beischlaf geht. Wir dürfen nicht vergessen, wann diese Gesetze und vorallem vor welchem Hintergrund diese Gesetze entstanden sind. Der 1353 BGB sagt ja nicht explizit, daß der eheliche Beischlaf statt zu finden hat. Das wird durch den Ausdruck "Gemeinschaft" aber implizit ausgesagt. Wenn wir jetzt mal 100 oder 1000 Jahre zurückgehen, würde man den 1353 genau so auslegen, wie es im Palandt steht. Heute, denke ich, müssen wir die Auslegung etwas anders angehen. Zum einen weil sich die Gesellschaft sehr verändert hat und zum anderen müssen wir auch den Grundrechten insoweit Rechnung tragen, als daß der 1353 nicht so eng ausgelegt wird, daß er gegen die Grundrechte läuft - also zB gegen die Persönlichkeitsrechte (insbes. der Frau). Die Ehe war Annodazumal eine Institution die als heilig galt. Heute gilt sie das in den weiten Teilen der Bevölkerung nicht mehr. Eine Zerrüttung zu konstruieren, wo uU keine ist - auch wenn die Partner sich nicht regelmäßig in den Betten balgen - könnte echt kompliziert werden. Das Telos der Norm ist ja ganz offensichtlich eine "Trennungserleichterung" für den um den Sex geprellten Partner. Ob das jetzt nun wirklich vernünftige Kriterien sind eine Ehe als "gut" zu bezeichnen, sei mal dahin gestellt. Tatsache ist, und da haben Defendant, Staatsanwalt und Palandt (fühlt euch geehrt in einem Atemzug mit dem Palandt genannt zu werden ) recht: es gibt Pflicht zum ehelichen Beischlaf und auch richterliche Anweisungen "den ehelichen Pflichten nachzukommen". Ich male mir jetzt mal im Stillen aus, wie das Gericht das überprüfen will und ob da bestimmte Praktiken gemeint sind (*peitsch* ). Dennoch mal die Frage an die ganzen Rechtsfreaks unter uns: ist der 1353 eigentlich noch so zeitgemäß? Denn das "traditionelle" Eheverständnis gibt es (schon statistisch) nicht mehr. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch den 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB Da wird auf die Pflichten des 1353 verwiesen. Heisst es nicht, daß Gesetze dem Prinzip der Bestimmtheit unterliegen müssen? Wie weiss ich den jetzt, wenn ich meine Freundin heirate, ob es nicht Gründe gibt, die Ehe schnell nach §1353 iVm 1314 BGB zu annulieren (jetzt mal von der sexuellen Komponente abgesehen )Viele Grüße, Peter
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? Das Thema der Diskreditierung und deren Motivation wird sich einem vllt noch nach und nach erschliessen. Es wird lange nicht alles so heiss gegessen, wie es gekocht wird... hoffe ich zumindest --- Es stimmt schon, daß es noch immer ein gültiges Indiz für eine gescheiterte Ehe ist, ob die beiden ehem. Turteltäubchen noch "was" miteinander haben. Jetzt könnte ich aber dagegen halten, daß zum Geschlechtsverkehr ja nicht immer die innere Verbundenheit oder Liebe gehören muss. Warum also ist das, was in einer Beziehung eigentlich nebensächlich ist also ein Ausschlag für eine gute Beziehung oder Ehe. Ich persönlich finde ja, man sollte nach anderen Kriterien urteilen - zB nach der Frage, wie sich zum Beispiel gemeinsame Interessen zusammensetzen und wie beide Seiten zB die Relevanz des Verbringens gemeinsamer Zeit bewerten. Daraus setzt sich eine Beziehung ja hauptsächlich zusammen... auch wenn die schönste Nebensache der Welt eben ein Kriterium ist. Aber Du hast da schon ganz recht... darüber könnte man wohl lange diskutieren. Eine angenehme Nacht noch! Peter M. ( )
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? Hat noch nie jemand von Euch §888 Abs. 3 ZPO gelesen? Ansonsten ist die Diskussion sehr interessant Ich persönlich bin zwar weit entfernt, die Ehe als etwas Heiliges anzusehen, doch meine ich nach wie vor, dass Sex eigentlich dazugehören sollte und dass die Ehe bei Sexlosigkeit als gescheitert anzusehen und zu scheiden wäre. Das ist aber womöglich nur die verkrustete Sichtweise eines Menschen, dem die Musik aus den 80er Jahren Sehnsuchtsanfälle bereitet Auf jeden Fall weiß ich nicht, was an dieser Auffassung den Grundrechten o.ä. widersprechen sollte.Meint Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? ...so hab hier mal aufgeräumt. Don't feed trolls... Keine persönlichen Anfeindungen! ...ansonsten ist das Thema m.E. ausdiskutiert. ...closed. Guten Rutsch! |
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