Dies ist eine Diskussion zu Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? innerhalb des Forums Familienrecht
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? § 1353 BGB, der die eheliche Lebensgemeinschaft begründet, wird nach allgemeiner Ansicht so verstanden, dass bei normaler physisher und psychischer Disposition der Ehepartner diese zur Geschlechtsgemeinschaft verpflichtet sind. Also Geschlechtsverkehr zu haben haben; folglich dürfte man eine Ehe, in welcher nur einer der Ehegatten Lust auf Geschlechtsverkehr und u.U. das Bedürfnis danach hat und der anderer Ehepartner nicht, als zerüttet ansehen. |
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? Zitat:
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? Zitat:
Bei einer Ehescheidung spielt die "Schuldfrage" keine Rolle mehr. Auch wird nicht vom Gericht überprüft ob die Ehe "zerrüttet" ist. Eine Ehe kann egal aus welchem Grund nach einem Jahr Getrenntleben geschieden werden (wenn beide einverstanden sind). Ansonsten nach drei Jahren Getrenntlebens. |
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? Zitat:
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? @Pro So stehts aber auch in meinem kleinen BGB-Büchlein .....muss mal im Palandt nachschaun was der meint |
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? Ahja, siehe da, §1353 BGB, Rd. 7 Palandt, 62. Aufl. Der mit der Eheschließung indizierten gegenseitiger Zuneigung entspricht, nach individuellem Verhältnis, nach dem traditionellen Eheverständen die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft (BGH NJW 67, 1079, Ausnahme bei Strafhaft), ferner die Pflicht zur ehelichen Treue. |
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? Und hier wieder die Beiträge von Goldbart, die weder zur Falllösung beitragen noch der Allgemeinheit dienen. PS: Das z.B. hätten Sie sich sparen können. |
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? Zitat:
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| AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? Eine Präzedenzfall gibts wahrscheinlich zum 1353er nicht oder ....... würde mich mal interessieren wie hier vollstreckt werden würde |
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