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Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Dies ist eine Diskussion zu Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 09:16
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Lightbulb Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Rein fiktiv: Mal angenommen eine Ehefrau A weigert sich ständig zum Beischlaf mit Ehemann B und enthält sich auch so jeglicher sexueller Aktivität. Ehemann B kann diesen Zustand, der über Jahre andauerte, nicht mehr hinnehmen. Ist solch eine Ehe vor Gesetz als zerrütet zu betrachten oder spielt Beischlaf in einer ehelichen Beziehung keine relevante Rolle?


  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 13:48
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

§ 1353 BGB, der die eheliche Lebensgemeinschaft begründet, wird nach allgemeiner Ansicht so verstanden, dass bei normaler physisher und psychischer Disposition der Ehepartner diese zur Geschlechtsgemeinschaft verpflichtet sind. Also Geschlechtsverkehr zu haben haben; folglich dürfte man eine Ehe, in welcher nur einer der Ehegatten Lust auf Geschlechtsverkehr und u.U. das Bedürfnis danach hat und der anderer Ehepartner nicht, als zerüttet ansehen.

  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 15:59
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Zitat:
Zitat von Defendant
§ 1353 BGB, der die eheliche Lebensgemeinschaft begründet, wird nach allgemeiner Ansicht so verstanden, dass bei normaler physisher und psychischer Disposition der Ehepartner diese zur Geschlechtsgemeinschaft verpflichtet sind. Also Geschlechtsverkehr zu haben haben; folglich dürfte man eine Ehe, in welcher nur einer der Ehegatten Lust auf Geschlechtsverkehr und u.U. das Bedürfnis danach hat und der anderer Ehepartner nicht, als zerüttet ansehen.
Danke für die Info. Das hilft schon sehr weiter. Fiktive Ehefrau A vertritt die Ansicht sie ist nicht dazu verpflichtet. Somit kann man ja nach § 1353 BGB gute Chancen für den Ehemann B sehen.

  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 17:45
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Zitat:
Zitat von gemeinheit
Rein fiktiv: Mal angenommen eine Ehefrau A weigert sich ständig zum Beischlaf mit Ehemann B und enthält sich auch so jeglicher sexueller Aktivität. Ehemann B kann diesen Zustand, der über Jahre andauerte, nicht mehr hinnehmen. Ist solch eine Ehe vor Gesetz als zerrütet zu betrachten oder spielt Beischlaf in einer ehelichen Beziehung keine relevante Rolle?
Frage mich gerade was das soll? Soll der Ehefrau mit § 1353 gedroht werden? Oder soll der Beischlaf "per Gerichtsbeschluss/urteil eingeklagt" werden?
Bei einer Ehescheidung spielt die "Schuldfrage" keine Rolle mehr. Auch wird nicht vom Gericht überprüft ob die Ehe "zerrüttet" ist. Eine Ehe kann egal aus welchem Grund nach einem Jahr Getrenntleben geschieden werden (wenn beide einverstanden sind). Ansonsten nach drei Jahren Getrenntlebens.

  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 18:52
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Zitat:
Zitat von Defendant
Ehepartner diese zur Geschlechtsgemeinschaft verpflichtet sind. Also Geschlechtsverkehr zu haben haben; folglich dürfte man eine Ehe, in welcher nur einer der Ehegatten Lust auf Geschlechtsverkehr und u.U. das Bedürfnis danach hat und der anderer Ehepartner nicht, als zerüttet ansehen.
Das ist ja wohl nicht Ihr ernst, oder? Wo auch immer Sie diese Formulierung her haben, aus 1353 BGB stammt diese nicht. Lesen Sie bitte mal ganz genau den Abs. 2 des 1353 BGB und denken mal darüber nach. Seit wann besteht eine Ehe mit auf der Grundlage des Geschlechtsaktes? Niemand, aber auch niemand kann in Deutschland oder einem EU-Land zum Sex gezwungen werden, auch durch eine Eheschliessung nicht.

  #6 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 20:38
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

@Pro

So stehts aber auch in meinem kleinen BGB-Büchlein .....muss mal im Palandt nachschaun was der meint
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  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 20:51
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Ahja, siehe da, §1353 BGB, Rd. 7 Palandt, 62. Aufl.

Der mit der Eheschließung indizierten gegenseitiger Zuneigung entspricht, nach individuellem Verhältnis, nach dem traditionellen Eheverständen die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft (BGH NJW 67, 1079, Ausnahme bei Strafhaft), ferner die Pflicht zur ehelichen Treue.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 23:19
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Und hier wieder die Beiträge von Goldbart, die weder zur Falllösung beitragen noch der Allgemeinheit dienen.
PS: Das z.B. hätten Sie sich sparen können.

  #9 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 23:40
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Zitat:
Zitat von Pro
Und hier wieder die Beiträge von Goldbart, die weder zur Falllösung beitragen noch der Allgemeinheit dienen.
PS: Das z.B. hätten Sie sich sparen können.
Kann dem nur zustimmen!

  #10 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 23:59
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AW: Andauernde Weigerung zum Beischlaf, Scheidungsgrund?

Eine Präzedenzfall gibts wahrscheinlich zum 1353er nicht oder ....... würde mich mal interessieren wie hier vollstreckt werden würde
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