Dies ist eine Diskussion zu Alter Knacker innerhalb des Forums Familienrecht
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| Alter Knacker ich habe mal eine allgemeine Frage, die mich schon seit geraumer Zeit beschäftigt. Mal angenommen: Es gibt einen Vater, der sich nie um seinen Sohn gekümmert hat, geschweige denn seiner Unterhaltsverpflichtung nachgekommen ist. Nun ist er Rentner und Sozialhilfebezieher. Ist dann der leiblicher Sohn für den Vater unterhaltspflichtig, wenn ja in welchem Umfang und unter welchen Vorraussetzungen. LG und vielen Dank im Vorraus |
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| AW: Alter Knacker Hallo! Zunächst hast Du nach BGB und auch Sozialhilfegesetz immer eine Unterhaltpflicht, aber ob Du bezahlen mußt ist eine ganz andere Frage. Und die Frage ist nicht so leicht zu beantworten, weil dazu einige Dinge bekannt sein müßten. z.B. die Rente Deines Vaters, ist sie hoch genug, mußt Du nichts zahlen. Dazu gibt es noch eine Versorgung zum Grundbedarf, die auch nicht dazu führt, daß Du zahlen mußt. Wenn Dein Vater damit immer noch unter dem Sozialhilfesatz liegt, muß er Sozialhilfe beantragen, in dem Fall wird schon das Sozialamt auf Dich zukommen und verlangen, daß Du den Restbetrag zum Sozialhilfesatz bezahlst. Dabei kannst Du aber davon ausgehen, daß sie mehr von Dir fordern, als Du tatsächlich zahlen mußt (zumindest war das bei mir so, sie haben sich nicht darum geschert, welche Kosten ich noch ansetzen kann und ob ich überhaupt leistungsfähig bin) In Deinem Fall kannst Du evt. dadurch aus der Unterhaltpflicht herauskommen, indem Du angibst, daß sich Dein Vater nicht gekümmert hat und seinerseits, seinen Unterhaltpflichten nicht nachgekommen ist. Demzufolge wäre nun Deine Unterhaltpflicht eine "unzumutbare Härte" (so heißt das in dem Fall) und Du mußt auch nichts zahlen. (So haben sich ein Teil meiner Geschwister aus der "Affäre" gezogen) Und wenn das alles nichts nutzt und trotzdem Klage gegen Dich eingereicht wird (und das ist keine "Idee" auf die mal so kommen, das ist halt der Weg) dann nimm Dir sofort einen Fachanwalt, der was von Sozialrecht versteht (meiner hatte leider keine Ahnung, wodurch mein Urteil leider schlechter ausfiel als notwendig ...) Und versuche über diesen Weg die "unzumutbare Härte" durchzubekommen, alles andere wird meist teurer ... Wenn Du aber erst gar keine Mitteilung vom Sozialamt bekommst, wo Du aufgefordert wirst, Deine Einkommensverhältnisse mitzuteilen, wirst Du auch nichts bezahlen müssen. Viel Glück dabei Huutsch |
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| AW: Alter Knacker Hallo Huutsch, Vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort, das gibt mir einige Sicherheit. Ich denke, dass ich nun eine gute Argumentationslinie habe. Vielen Dank nochmal für Deine schnelle Hilfe und an alle anderen: Man kann Diese Seite echt nur empfeheln ;-)) LG Wolpertinger28 |
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