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alleiniges Sorgerecht und Adoption

Dies ist eine Diskussion zu alleiniges Sorgerecht und Adoption innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 24.01.2012, 13:08
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alleiniges Sorgerecht und Adoption

A und B sind seit 14 Jahren geschieden und haben ein geteiltes Sorgerecht für Kind C (heute 18 Jahre) und Kind D (heute 15 Jahre). A ist mit F seit über 11 Jahren verheiratet. Die Kinder leben seit der Scheidung bei AF in einem sehr guten Verhältnis. B ist auch wieder verheiratet und hat ein , heute, fünfjähriges Kind. Seine Unterhaltszahlungen für Kind CD leistet B, wenn auch manchmal ein Anwalt eingeschaltet werden musste. Einen privaten Kontakt zu den Kindern CD pflegt B seit Jahren nicht mehr, bzw. hat er aus Eigeninitiative noch nie gepflegt. Seit Jahren keine Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke. Keine Telefonate, vielleicht einmal eine kurze SMS. Ab und an nahm er Kind C mir in den Urlaub um einen Babysitter für sein Kind zu haben. Den Urlaub für Kind C mussten aber AF bezahlen. Die Kinder sind ihm auf gut deutsch Sch..egal.
Mit 13 Jahren musste Kind D wegen starken Untergewicht ins Krankenhaus und wurde in die Kinder und Jugend Psychiatrie eingewiesen. Dort wurde eine Anorexie des Kindes festgestellt. B wurde, auch wegen dem geteilten Sorgerecht, zu den Psychologen geladen. Im Gespräch sind die weiteren notwendigen Maßnahmen erklärt worden und auch, aus der Sicht der Psychologen, die vermutlichen Gründe dieser Erkrankung – der fehlende Bezug zu B -. B wies aber alle Schuld von sich und es war dann auch der einzig Besuch in der KJP bei einen 3 monatigem Aufenthalt des Kindes.
Kind D wird seither psychologisch Betreut und es waren deutlich Fortschritte zuerkennen. B änderte sein Verhalten nicht.
Anfang 2012 nun wieder der Rückfall des Kindes. AF erkannten diesmal frühzeitig die Symptome und Kind D musste wieder in die KJP. B musste wieder geladen werden. Bei dem Gespräch mit den Psychologen war diesmal auch Kind D dabei. B wurde wieder von den Ärzten über das Krankheitsbild, über die möglichen Ursachen und die weitere geplante Therapie informiert. B erklärt. Im Beisein des Kindes, dass er alles unterschreiben wird. Er habe jetzt eine neue Familie und Kinder CD müssen sich danach richten wenn er Zeit hat, die er aber kaum hat. Ohne Worte!!!

Nun ein paar Fragen:
Wie sollte sich A verhalten um ein alleiniges Sorgerecht zu bekommen.
Welche Voraussetzungen müssten vorhanden sein wenn F – C adoptieren will.

AF möchte so gut es geht eine zusätzliche Belastung für das Kind vermeiden.

Danke für euer Interesse.

Beste Grüße

WAU
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Alt 24.01.2012, 13:54
V.I.P.
 
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AW: alleiniges Sorgerecht und Adoption

Das alleinige Sorgerecht müsste A beim Familiengericht beantragen, am Besten wäre es, wenn der leibliche Vater zustimmt. Wenn kein Interesse da ist, dann wär das doch vielleicht möglich?

Die Adoption geht ausschließlich mit der Zustimmung des Vaters. Damit enden dann allerdings auch all seine Pflichten, also auch die Unterhaltspflicht. Vielleicht kann man es ihm damit ja etwas schmackhafter machen?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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