Dies ist eine Diskussion zu alleiniges sorgerecht einklagen innerhalb des Forums Familienrecht
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| alleiniges sorgerecht einklagen es geht darum das A und B gemeinsames sorgerecht haben, das kind ist 6 jahre alt, und lebt seid geburt bei A. A möchte gern das alleinige Sorgerecht beantragen. B weigerte sich von anfang an für ihn unterhalt zu bezahlen, und bis heute zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt hat nun eine lohnpfändung veranlasst. Zu dem eigentlichen Problem as Kind hatte bis vor ca. 1 Jahr nur sehr selten Kontakt zu B, er hatsich nie darum bemüht, sich um den umgang zu kümmern. Letztes Jahr hat A angefangen, Das Kind zu seinen Grosseltern Väterlicher seits zu bringen, dadurch sah er B ca. 1 mal im Monat . Das Kind durfte auch über längere zeit, für ca 1 woche wenn möglich zu den Grosseltern , weil A dachte das auch B sich mehr um das kind bemühen wurde. Das Kind war und ist ein Hyperaktives Kind, das besondere Aufmerksamkeit braucht. A ist darum auch regelmäßig im SPZ in Behandlung. Seid dem das kind öfters B gesehen hat, hat sich jedoch sein zustand verschlimmert, er ist aggressiver, und kommt mit neu unmöglichem Wortschatz nachhause. B redet ihm sehr schlimme sachen ein, die das Kind dann zuhause erzählt. Beispiele sind unter anderem: “ A ist eine schlampe”, Die oma ( A´s Mutter) darf dich nicht anfassen, die ist ekelig” (sie ist ist dunkelhäutig), “du musst bluten damit du was lernst”, “Schwarze menschen stinken” , “ wenn A was sagt dann hör nicht drauf”, “ Du darfst ruhig ander hauen”…u.s.w… Auch hat A ihn vor einiger zeit abgewöhnt mit der Flasche einzuschlafen, da er dafür zu alt ist und seine neuen zähne dadurch kaputt gehen könnten. Zuhause lief alles super, kaum ist das kind zu B gefahren hatte er eine neue Flasche, obwohl ich ausdrücklich darauf hingewiesen hatte ihm keine zu geben. Das Kind übernachtet kaum bei A, weil der jedes wochende nur am trinken und am drogen konsumieren ist. A seid geburt alleinerziehend, versucht ihr bestes um ihn gut zu erziehen. Ich sehe auch eine gefahr in dem umgang mit B, da er regelmäßig drogen konsumiert, und Anabolika zu sich nimmt. Auch B´s 17 jährige Lebenspartnerin konsumiert drogen .Ggf. würde A auch einen drogentest von B anforder, soweit möglich da A sehr besorgt um das Kind ist. B hatte 2007 eine Anzeige wegen Verführung minderjähriger , und Nötigung bekommen, die aber dann von dem Mädchen wieder zurückgenommen wurde, da sie in ihn verliebt war und beide bis heute eine Beziehung führen. Das Mädchen war damals 13 jahre alt. Auch drohte er A damit dem kleinen drogen zu geben weil er ihn nicht wollte, A hatte ihm damals als das Kind stationär lag,besuchsverbot im Krankenhaus geben lassen Wenn Das Kind bei seinen Grosseltern zu besuch ist, bemüht sich B nicht sich um den kleinen anzunehmen. Wenn A ihn nicht zu den grosseltern von B bringen würde, was für A immer mit Zugkosten verbunden ist, dann wäre keinerlei Kontakt zu denen. Bis heute ist B nicht bewusst das er teilerziehungsberechtigt ist, da er sich nie dafür interessiert hat. Wenn A, B fragt, obe er ihn holen kann wird es immer verneint, genauso wenn A ihm darum bitte ob er wenigstens die hälfte der Fahrtkosten übernehmen kann. Das Kind brauchte vor ca. 1,5 jahren eine Orthopädische Operation, die nicht komplett von der Krankenkasse übernommen wurde.A bat B ob er die hälfte der 380 euro zahlen könnte, wie immer verneinte B das. Das Kind hat sehr grosses vertrauen zu A und erzählt mir immer was passiert ist wenn er Von den Grosseltern und B wiederkommt. Seine Gewohnheiten werden immer schlimmer, er fängt an überall zu urinieren, und seine genitalien anzufassen, was A für sein alter nicht entsprechend finde. Wenn A ihn fragt wo er das sieht kommt nur: Von B. B´s rassistischen aussagen vor dem Kleinen finde ich absolut schrecklich, genauso wie all die anderen ausdrücke, wie “penner, wichse, *********, hure, schlampe ect..“die für einen 5 jährigen absolut nicht tragbar sind. A hat Das Kind in den Kindergarten angemeldet, B war nicht begeistert und meinte nur , er ist eh so schlau, er muss nicht gehen… jedes Mal wenn A was für denn kleinen braucht bzw. eine unterschrift oder ähnliches von B , verneint er es oder er kümmert sich nicht drum. Die ganze Erziehung von A leidet unter der Einstellung von B da er sich noch nie und auch bis dato nicht bemüht sich gerecht seiner erziehungspflicht gegenüber dem Kind nachzugehen. Das Kind leidet sehr unter dem ganzen, und ich würde auch weiterhin den Kontakt zu B nicht beenden wollen, allerdings wäre es für alle um einiges leichter wenn A , die die sich sowieso seid geburt alleine um das kind kümmert und auch sonst alles alleine für ihn macht das alleinige sorgerecht bekommen würde. Das Aufebthaltsbestimmungsrecht habt A auch ganz alleine. Nun hat B, A angeklagt und eine einstweilige verfügung gestellt, mit der aussage gegenüber dem richter , das A das kind entführen würde und er jetzt das alleinige sorgerecht haben will, das Jugendamt hat A sofort kontaktiert und der Familienrichterin mitgeteilt das das eine absurde aussage von B ist , und A keine gefahr für das kind darstellt, nun ist A zum anwalt gegangen und hat das alleinige sorgerecht beantragt, wie stehen die die chancen das A es bekommt? lg Lilly |
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| AW: alleiniges sorgerecht einklagen bitte die forenregeln beachten: keine "ich", "mir", "mich", "meins" ![]() danke! |
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| AW: alleiniges sorgerecht einklagen Beginnen mit dem Einklagen der alleinigen Gesundheitssorge - da das Kind vermehrt medizinisch/im SPZ versorgt werden muß und anzuzweifeln sein dürfte, daß für jede Untersuchung eine Unterschrift des KV zu bekommen ist. Ist diese Hürde genommen, dann den nächsten Schritt gehen mit alleinigem Sorgerecht. |
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| AW: alleiniges sorgerecht einklagen Nicht ganz richtig. Wenn das Kind z. B. in psychologische/psychiatrische Behandlung muß - und das ist in einem SPZ häufig der Fall - erfordert dies in der Regel ebenfalls die väterliche Unterschrift. |
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| AW: alleiniges sorgerecht einklagen Außerdem liegt in diesem fiktiven Fall eine offensichtliche Häufung medizinischer Sachverhalte vor (siehe OP und stationäre Aufenthalte)die eine väterliche Unterschrift erfordern, da wird - so bleibt zu hoffen - ein Familienrichter die Notwendigkeit erkennen, die Gesundheitssorge in die Hände der Mutter zu geben. |
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