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Alleiniges Sorgerecht - Beschwerde nach Ablauf der Widerspruchsfrist? !

Dies ist eine Diskussion zu Alleiniges Sorgerecht - Beschwerde nach Ablauf der Widerspruchsfrist? ! innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 18:05
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Alleiniges Sorgerecht - Beschwerde nach Ablauf der Widerspruchsfrist? !

So, hier mal eine Bitte um Einschätzung der Möglichkeiten...

Frau und Herr A trennen sich nach einigen Jahren Ehe. Aus der Ehe stammen zwei Kinder. Scheiden lassen wolten sie sich nicht, es funktioniert auch so eigentlich alles ohne Streit.
Irgendwann bittet Herr A um die Scheidung, Frau A willigt ein. Da sich dann nichts tut, sie aber von ihrem neuen Partner schwanger ist, treibt sie die Scheidung voran.
Herr A äußert sich während des gesamten Verfahrens nicht, weder mündlich noch schriftlich. Im Anschluß erwirkt Frau A das alleinige Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder sowie für das nunmehr geborene dritte Kind, das aber noch ehelich ist, weil es während der Widerspruchfrist zur Scheidung auf die Welt kommt.
Auch im Sorgerechtsverfahren äußert sich Herr A nicht, mittlerweile ist er postalisch nicht mehr erreichbar, da unbekannt verzogen.
Alle läuft gut, Frau A bestreitet im Namen des Neugeborenen die Vaterschaft des Herrn A vor Gericht, wartet auf die nächsten Schritte diesbezüglich.
Plötzlich flattert eine Beschwerde des Herrn A auf den Tisch, der vor ein Oberlandesgericht ziehen will, um gegen den Sorgerechtsbeschluß anzugehen! Die Widerspruchsfrist ist natürlich längst abgelaufen, daher wägte sich die Familie nun in Sicherheit.
Worauf muß sich Frau A nun einstellen? Sie kann durch viele Sachen belegen, daß sich Herr A in den letzten Jahren nicht gekümmert/interessiert/gemeldet/gezeigt hat.
Kann sie vorbereitend etwas tun?

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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2012, 10:06
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AW: Alleiniges Sorgerecht - Beschwerde nach Ablauf der Widerspruchsfrist? !

Ach so, die beiden Kinder sollen zum gleichen Termin angehört werden, zu dem auch der Vater geladen ist. Besteht die Möglichkeit, dies zu verhindern, einen anderen Termin für die Kinder zu erwirken?
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