Dies ist eine Diskussion zu ab wann muss Unterhalt gezahlt werden ... innerhalb des Forums Familienrecht
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| ab wann muss Unterhalt gezahlt werden ... Wenn man mal ein junges paar vorstellt. man stellt sich vor beide kurz über 18 Jahre alt person a weiblich Person b männlich heraus könnte kommen Kind c weiblich b hat keine Ausbildung, jobt aber. a lebt mit Kind 9 Monate mit und unter Aufsicht des Jugendamtes. b verdient inzwischen bis 1200 Euro netto. (ändert sich Monatlich) Muss B sich auf eingen Antrieb beim Jugendamt melden und sein Einkommen offen legen? Darf er auf die Aufforderung des Amtes warten und dann offen legen? Muss er erst zahlen wenn er offen gelegt hat? Oder läuft vom Tag der Geburt an die Unterhaltsschuld auf? Oder für mich der logischste Fall ist er Unterhaltspflichtig sobald er ein Einkommen hat? Gruß Birgit |
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| AW: ab wann muss Unterhalt gezahlt werden ... Hallo Birgit, bevor ich mich jetzt auslasse, empfehle ich der Mutter des Kindes sich beim Jugendamt zu erkundigen, denn kann oder will der Vater des Kindes nicht zahlern, so bekommt die Mutter Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Dieser wird erst ab Antragsstellung gezahlt. |
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| AW: ab wann muss Unterhalt gezahlt werden ... Hallo birgit, - b muss sich nicht selbst melden - Unterhaltsvorschuss des JA ist ein Darlehen und wird garantiert irgendwann zurückgefordert - Unterhaltspflicht beginnt mit Mutterschutz der KM (6 Wo vor Geburt) - b ist gesteigert erwerbspflichtig, d.h. muss alles tun (auch europaweit), um den Unterhalt leisten zu können - mit Geburt des Kindes beginnt zusätzlich zum Betreuungsunterhalt der Kindesunterhalt, welcher nachgefordert werden kann. LG. cellobogen |
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| AW: ab wann muss Unterhalt gezahlt werden ... Nun, hier haben wir wieder jemanden der alles weiss. Zitat:
Ansonsten zeigen Sie mir bitte wo dies steht.Zitat:
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Zitat:
Erst wenn Sie ausführlich, sachlich richtig argumentieren und es belegen können, dann können Sie auch wieder antworten. Denn Ihre Antworten sind zu 75% falsch und dies kann für den Fragestellenden ziehmlich nach hinten los gehen wenn er sich auf Ihre These stützt. |
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| AW: ab wann muss Unterhalt gezahlt werden ... Ups, ich wollte hier nicht Ursache für ein Streitgespräch sein. Rein Fiktiv, ist das Jugendamt weil sie A und Kind C unter Obhut haben eh schon mit drin. Es gab auch schon Fragen ob und was der Vater verdient. Für mich wäre nur wichtig oder gut den Vater nichts ins Messer laufen zu lassen? Also wenn es dieses paar gäbe. Gruß Birgit |
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| Hallo Pro, nein, ich weiß ganz gewiss nicht alles und bin etwas erstaunt ob einer solch bösartigen Unterstellung (Begrüssung?) von einem Profi wie Ihnen. Die erste Antwort bestätigen Sie auch, damit wären 2 von 5 richtig, m.E. 40%, macht 60% falsch, aber oki. Das posting von birgit interpretiere ich so, dass die Vaterschaft nicht in Frage steht. Betreuungsunterhalt ist an die KM zusätzlich zum KU als Einkommenseratz zu leisten und zwar wie beschrieben ab Mutterschutz, da Selbige wegen Kindesbetreuung nicht erwerbstätig sein kann (und muss). Mindestens bis zum vollendeten 3. Lj. des Kindes. Erst dann ist der KM u.U.(!) eine (Teilzeit)-beschäftigung zuzumuten. Eine Vollzeitbeschäftigung in etwa erst ab vollendetem 14 Lj. (Einzelfallentscheidung). Der KU kann nachgefordert werden, da auf diesen nicht verzichtet werden darf. (bitte richtig lesen) Mit der Anerkennung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit als richtige Antwort bestätigen Sie übrigens die Unterhaltspflicht des Vaters (wären wir übrigens bei 60% richtig oder?. Unterhaltsvorschuss trägt diese Bezeichnung nicht aus Spass, da mich das aber nicht mehr persönlich betrifft, bezieht sich diese Antwort auf Erfahrungswerte aus dem Bekanntenkreis. Abschließend sei mir Folgendes erlaubt: Eine Begrüßung und Verabschiedung ist unter zivilisierten Menschen m.E. selbstverständlich und an allem Geschriebenen ändern auch Ihre niedliche smylis leider nix Mit freundlichen Grüßen ein grübelnder Frischling Geändert von cellobogen (28.01.2007 um 04:54 Uhr). |
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| AW: ab wann muss Unterhalt gezahlt werden ... Hallo birgit, was meinst Du denn, weshalb das JA fragt ... Schöne Grüße! |
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| AW: ab wann muss Unterhalt gezahlt werden ... Zitat:
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Denn das sind solche Aussagen die ich meine, woran zu erkennen ist, dass Ihnen diese Materie völlig fremd ist. Unterhalt kann von der Mutter eben nicht zurückgefordert werden, bzw besteht diese Möglichkeit in nur wenigen Ausnahmefällen. Siehe hierzu § 1613 BGB. Der Unterhaltsvorschuss kann nur gemäß § 5 UhVorschG vom Vater zurückverlangt werden. Ansonsten eben nicht. Zitat:
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So, nun habe ich mehr geschrieben als ich eigentlich wollte, wobei das noch nicht alles wäre. Dies ist eben nur ein kleiner Einblick in die Welt des Familienrechts, deshalb ist die Erfahrung nicht immer der klügste Rat. |
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| AW: ab wann muss Unterhalt gezahlt werden ... Hallo holzschuher, dankeschön. Ob Deiner Antwort vertraue ich meinen Kenntnissen wieder etwas mehr. LG. |
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| AW: ab wann muss Unterhalt gezahlt werden ... Sie glauben garnicht, wie ich auf Ihren Beitrag gewartet habe. Zitat:
Siehe vorletzte Fragestellung von Birgit63, hier bin ich eben von Kindesunterhalt ausgegangen und dies spiegelt sich auch in meiner Darstellung wieder, sofern man richtig liest.Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wer also Zahlungsfähig ist und dennoch keinen Unterhalts zahlt, so wird da JA sich auf § 7 beziehen. Wer nicht zahlungsfähig ist ( z.B. Hatz IV ), hat eben nichts zu befürchten, denn dann ist die Voraussetzung des § 7 nicht gegeben. Natürlich versuchen die Länder sich das Geld eben wieder zu holen, jedoch nur bei Unwissenden mit Erfolg. Zitat:
Geändert von Pro (29.01.2007 um 16:43 Uhr). |
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