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Alt 11.09.2005, 18:50
Atlantis Atlantis ist offline
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AW: Ist ein Scheidungsanwalt nötig

Zitat:
Zitat von Huutsch
Hallo,

als ich mich habe scheiden lassen, musste mindest ein Anwalt dabei sein, der andere konnte auf den Anwalt verzichten. (im "Volksmund" als gemeinsamer Anwalt bezeichnetm, was aber natürlich juristisch quatsch ist)

Seit meiner Scheidung (ich habe es wie oben gemacht) ist aber einiges passiert und man kann meines Wissens auch die Eheauflösung wie bei der Eheschließung vom Standesbeamten machen lassen, hier ist sicher kein Anwalt nötig.
Bzw. weil sich hier beide ja einig sein müssen, darf dann wohl kein Anwalt erforderlich sein. (So stelle ich mir das zumindest als Laie vor)
Ich empfehle mal gemeinsam zum zuständigen Standesamt zu gehen und dort nachzufragen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
Zitat:
§ 1564 Satz 1 BGB
Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden.
Die Scheidung kann man also nicht vor dem Standesbeamten machen. Geplant ist, dass man in Zukunft eine unstreitige Scheidung vor einem Notar durchführen lassen kann. Das ist aber noch Zukunftsmusik!

Soviel hat sich also nicht geändert!!
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