
05.08.2009, 00:56
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| Aktives Mitglied | | Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 148
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| AW: Rechte des Vaters / Uneheliches Kind Grundsätzlich sollte der Vater erstmal Grundsätzlich zum Jugendamt gehen!
Als Vater hat man nicht nur zu zahlen, sondern kann jederzeit Auskunft über sein Kind erhalten.
Darüber hinaus hat der Vater Anspruch auf Umgang mit seinem Kind.
Sollte es keine vom Jugendamt oder per Richterspruch verhängten Einschränkungen geben, so ist dem Vater der Standardumgang(14 tägig das gesamte Wochenende) zu gewähren.
Im Notfall muss ein Anwalt bzw. Gerichtsverfahren bemüht werden.
Kosten hierfür sind vom Einkommen abhängig, können aber auch unter PHK fallen. Muss im Einzelfall geprüft werden. |