
05.06.2007, 12:37
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| Senior Mitglied | | Registriert seit: Apr 2007 Ort: Berlin
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| AW: Uneheliches Kind Das mit der Ablehnung der Härtefallscheidung verstehe ich nicht.
Soweit ich weiß ist es immer ein Grund eine solche durchzusetzen, wenn die Frau (nachweislich) von jemanden anders als dem Ehemann schwanger ist. Allein schon deswegen um die unweigerliche Diskrepanz zwischen biologischen und rechtlichen Vater zu verhindern, die ja unweigerlich sonst entsteht. |