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| Werde wahnsinnig mit meiner Schuldrecht AT Hausarbeit Hallo! Also ich bearbeite seit 1 Woche meine Schuldrecht AT Hausarbeit und verzweifele langsam. Vor lauter Darlehens- und Verbraucherdarlehensverträge blicke ich nicht mehr durch wie ich überhaupt weiter machen soll. Kann mir von euch vielleicht jemand einen Tipp geben, damit ich weiter machen kann? Danke LG Kathrin Hier der Sachverhalt: Der Volljurist Kalle Koslowsky (K), der seinen Ruhestand genießt, wird am 14. August von dem findigen Vertreter Viktor Vuchs (V) in seiner Wohnung unangemeldet besucht. Er offeriert ihm einen juristischen Kommentar in vier Bänden des Verlegers Dr. L (L) zu einem Preis von 800,00 . K ist begeistert und will sofort zuschlagen. Wie er dem V gleich mitteilt, passen die Bände ideal in seine private Bibliothek. K kann für das Gesamtwerk allerdings zunächst nur 200,00 aufbringen. V empfiehlt ihm daher für die restlichen 600,00 den Abschluss eines Kreditvertrages bei der B-Bank (B), mit der L schon jahrelang erfolgreich zusammenarbeitet, und überreicht ihm die Antragsunterlagen. Danach braucht K die erste Rate einschließlich der Zinsen erst im Oktober zu leisten. Damit ist K einverstanden, weshalb V sowohl den Kaufvertrag als auch den Kreditantrag für ihn ausfüllt. Im Zuge dessen überreicht er ihm ein Schriftstück, in dem ihm u.a. mitgeteilt wird, dass er für die betstimmungsmäßige Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung der Bände im Falle eines Widerrufs zu leisten hat, falls er die Bände nicht unbenutzt zurückgibt. K unterschreibt sodann beide Vertragsformulare. Es wird vereinbart, dass nach positiver Entscheidung über den Kreditvertrag durch B die Darlehenssumme unmittelbar an L ausgezahlt werden soll. Den Kaufvertrag zeichnet V sofort im Name des L gegen, der Kreditantrag will er indes an B weiterleiten. K zahlt die 200,00 noch an Ort und Stelle und erhält hierfür die ersten beiden Bände in Folie eingeschweißt übergeben. Die weiteren Bände soll er in der Folgezeit per Post erhalten. B zahlt drei Tage später die 600,00 an L aus und übersendet eine Abschrift der Vertragserklärung des Kreditvertrages. In seiner Euphorie packt K noch am selben Abend den ersten Band aus der Verpackung und arbeitet ihn intensiv mit Textmarker und Kugelschreiber vollständig durch um seine juristischen Kenntnisse zu erweitern. Am Samstag, den 26. August, noch bevor er sich die noch verpackten zweiten band zuwendet, reut K jedoch den Abschluss der Verträge. Daher schreibt er gleich am selben tag einen Brief an B, in dem er erklärt, dass er nicht mehr an den Darlehensvertrag gebunden sein will und gibt ihn bei der Post auf. Dieser geht B auch wenige Tage später zu. Welche Ansprüche haben die Parteien im Verhältnis K und L einerseits und K und B andererseits? Abwandlung: K ist pensionierter Grundschullehrer und kann den Kommentar nicht gebrauchen, weil dieser ein umfassendes Rechtsverständnis voraussetzt. V erkennt dies zwar, weist K aber nicht darauf hin, sondern behauptet im Gegenteil wider besseres Wissen, K könne damit den vorabendlichen Gerichtssendungen besser folgen. Sodann kommt es zum Abschluss des Kauf- und des Kreditvertrags. Als K am Dienstag, den 29. August feststellen muss, dass das an sich einwandfreie Werk für ihn unbrauchbar ist, möchte er wissen was er tun kann. |
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| AW: Werde wahnsinnig mit meiner Schuldrecht AT Hausarbeit Hallo, brüte gerade über der gleichen Hausarbeit. Bin bis jetzt zu folgenden Schlüssen gekommen: Anspruch K gegen L auf Rückzahlung §§ 433, 355 etc. geht unter da Darlehensnehmer bei verbundenen Verträgen an stelle des L tritt. Anspruch K gegen B auf Rückzahlung + da Widerruf Anspruch B gegen K auf Darlehensrückzahlung - weil Widerruf Anspruch B gegen K auf Wertersatz. + da vertragliche Vereinbarung Hast du neue oder andere Erkenntnisse ? Welche Anspruchsgrundlagen hast du ? MfG |
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| AW: Werde wahnsinnig mit meiner Schuldrecht AT Hausarbeit Hey. Bei der Abwandlung würde ich auf jeden FAll den 818 iVm 123 prüfen. AUßerdem natürlich die Sachmangelhaftung nach 434, 437. zumindest der dem Vertrag zugrunde liegende Zweck kann ja mit dem Kommentar nicht erreicht werden. MfG |
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