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Muss bei eingelegtem Wiederspruch ein Bußgeld bezahlt werden? Interessant!!!

Dies ist eine Diskussion zu Muss bei eingelegtem Wiederspruch ein Bußgeld bezahlt werden? Interessant!!! innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein

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Alt 19.01.2008, 18:32
Boardneuling
 
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Muss bei eingelegtem Wiederspruch ein Bußgeld bezahlt werden? Interessant!!!

Person A hat es mal versäumt, der Kfz Versicherung X, einen Quatalsbeitrag zu zahlen.
Person A hat diuesen nach der Mahnung bezahlt, aber V-X hat dieses an die Zulassungsbehörde Y Gemeldet.
Person A hat seinen Beitrag bezahlt und V-X meldet Z-Y das alles wieder Okay ist.
Zwischen der ersten Meldung von V-X an Z-Y lioegen 4Tage.
Z-Y bearbeitet dieses erst ein paar Tage später, nachdem V-X schon gemeldet hat, das Person A wieder versichert ist.
Z-Y schickt aber einen Brief an Person A, der sein Fahzeug abmelden soll.
P-A ist für längere Zeit nicht zu hause und bekömmt noch eine Mashnung
vun Z-Y.
P-A meldet sich telefonisch daraufhin bei Z-Y und stellt klar das die Versicherung wieder besteht und nichts mehr bei V-X offen steht.
Z-Y behauptet, von V-X aber nichts erhalten zu haben und fühlt sich für im Recht, der durchsetzung einer Abmeldung.
Nach mehreren telefonaten zwischen Person A mit Versicherung X und Zulassungsbehörde Y, kann V-X der P-A mitteilen wann genau die Unterlasgen bei Z-Y eingegangen sind und bearbeitet wurden.
Z-Y bestreitet dieses, obwohl P-A dieses auch in schrieftlichere Form von V-X hat.
V-X schickt der Z-Y erneut eine Versicherungdeckung von P-A.
soweit so gut, aberrrrrr

P-A bekommt eine Aufschlüsselung, der für die bei Z-Y entstandenen Bearbeitungs und durchgeführten Maßnahmen.

1. zahlung für Brief 1- Aufforderung zur Abmeldung
2. zahlung für Brief 2- Mahnung..da P-A nicht Brief1 erhalten hat, weil er nicht an seiner Wohnadresse war
3. zahlung für einen Besuch Z-Y wegen einer Zwangsstilllegung
(P-A war nicht zu hause)
Gegen diese Zahlung hat P-A einen Wiederstruch eingelegt, weil

Z-Y hat die ersten Schreiben bearbeitet ( was schrieftlich nieder liegt)
Z-Y hat das Schreiben von V-X einer GÜLTIGEN Versicherung zu erst bearbeitet (ca10Uhr) und dann erst das Schreiben einer NICHT mehr Versicherung von V-X ( ca 13Uhr), am gleichen Tag.

Frage 1 Für welche der bei Z-Y entstandenen Bearbeitungsgebühren und durchgeführten Maßnahmen, muss P-A aufkommen?

Frage 2 Sieht P-A das Richtig, das Z-Y diesen Vorfall in einer Richtigen Reihenfolge hätte bearbeiten müssen? Wurde von der selben Person bei Z-Y bearbeitet, der es doch hätte auffallen müssen.

Frage 3 Muss P-A die Rechnung ersteinmal bezahlen, trotz eines Wiederspruches?

Danke schon einmal im Voraus für jeden Beitrag.
Hoffendlich ist dieser Beitrg, einigermaßen durchschaubar.

DANKE
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