Dies ist eine Diskussion zu Muss bei eingelegtem Wiederspruch ein Bußgeld bezahlt werden? Interessant!!! innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Muss bei eingelegtem Wiederspruch ein Bußgeld bezahlt werden? Interessant!!! Person A hat es mal versäumt, der Kfz Versicherung X, einen Quatalsbeitrag zu zahlen. Person A hat diuesen nach der Mahnung bezahlt, aber V-X hat dieses an die Zulassungsbehörde Y Gemeldet. Person A hat seinen Beitrag bezahlt und V-X meldet Z-Y das alles wieder Okay ist. Zwischen der ersten Meldung von V-X an Z-Y lioegen 4Tage. Z-Y bearbeitet dieses erst ein paar Tage später, nachdem V-X schon gemeldet hat, das Person A wieder versichert ist. Z-Y schickt aber einen Brief an Person A, der sein Fahzeug abmelden soll. P-A ist für längere Zeit nicht zu hause und bekömmt noch eine Mashnung vun Z-Y. P-A meldet sich telefonisch daraufhin bei Z-Y und stellt klar das die Versicherung wieder besteht und nichts mehr bei V-X offen steht. Z-Y behauptet, von V-X aber nichts erhalten zu haben und fühlt sich für im Recht, der durchsetzung einer Abmeldung. Nach mehreren telefonaten zwischen Person A mit Versicherung X und Zulassungsbehörde Y, kann V-X der P-A mitteilen wann genau die Unterlasgen bei Z-Y eingegangen sind und bearbeitet wurden. Z-Y bestreitet dieses, obwohl P-A dieses auch in schrieftlichere Form von V-X hat. V-X schickt der Z-Y erneut eine Versicherungdeckung von P-A. soweit so gut, aberrrrrr P-A bekommt eine Aufschlüsselung, der für die bei Z-Y entstandenen Bearbeitungs und durchgeführten Maßnahmen. 1. zahlung für Brief 1- Aufforderung zur Abmeldung 2. zahlung für Brief 2- Mahnung..da P-A nicht Brief1 erhalten hat, weil er nicht an seiner Wohnadresse war 3. zahlung für einen Besuch Z-Y wegen einer Zwangsstilllegung (P-A war nicht zu hause) Gegen diese Zahlung hat P-A einen Wiederstruch eingelegt, weil Z-Y hat die ersten Schreiben bearbeitet ( was schrieftlich nieder liegt) Z-Y hat das Schreiben von V-X einer GÜLTIGEN Versicherung zu erst bearbeitet (ca10Uhr) und dann erst das Schreiben einer NICHT mehr Versicherung von V-X ( ca 13Uhr), am gleichen Tag. Frage 1 Für welche der bei Z-Y entstandenen Bearbeitungsgebühren und durchgeführten Maßnahmen, muss P-A aufkommen? Frage 2 Sieht P-A das Richtig, das Z-Y diesen Vorfall in einer Richtigen Reihenfolge hätte bearbeiten müssen? Wurde von der selben Person bei Z-Y bearbeitet, der es doch hätte auffallen müssen. Frage 3 Muss P-A die Rechnung ersteinmal bezahlen, trotz eines Wiederspruches? Danke schon einmal im Voraus für jeden Beitrag. Hoffendlich ist dieser Beitrg, einigermaßen durchschaubar. DANKE |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wann muss Reparatur bezahlt werden? | Mietrecht | 04.02.2010 15:09 |
| Muss Zahnarztrechnung bezahlt werden! | Arztrecht | 02.02.2010 12:55 |
| Muss schlechter Anwalt bezahlt werden? | Bürgerliches Recht allgemein | 07.12.2008 23:31 |
| Muss bei eingelegtem Wiederspruch ein Bußgeld bezahlt werden? Interessant!!! | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 22.01.2008 23:25 |
| Muss Abschlepprechnung bezahlt werden? | Straßenverkehrsrecht | 20.12.2006 20:53 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios