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Mietrecht Schema?

Dies ist eine Diskussion zu Mietrecht Schema? innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein

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Alt 30.05.2007, 18:09
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Mietrecht Schema?

Hi, hab mal ne Frage. Bin im 2. Semester und hab eine Hausarbeit zum Thema Mietrecht. Wisst ihr, ob es da eine Art Prüfschema gibt? Die HA besteht aus 4 Teilen.
Teil 1: Anspruch aus 536 a wg. Pflichtverletzung
Teil 2: Vermieter will Miete erhöhen (obwohl er nur den Mangel beseitigt)- besteht der Anspruch auf die Mieterhöhung aus 535?
Teil 3: Anspruch des Vermieters auf Herausgabe der Untermiete (Vermieter hat im Nachhinein zugestimmt)
Teil 4: normaler Schadensersatz nach 280 I u III und 281- dürfte kein Problem sein (Mieter macht keine Schönheitsreperaturen trotz Abmachung im Vertrag)

Ich fühl mich echt ziemlich aufgeschmissen, weil ich keine Ahnung hab, wann ich was wo prüfen muss. bitte... helft mir!!!

Liebe Grüße, Dorothy
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Alt 30.05.2007, 18:41
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AW: Mietrecht Schema?

Was meinst du mit Schema? Welche Ansprüche du zuerst prüfst? Da bist du grundsätzlich völlig frei, außer dass du vertragliche Ansprüche vor den gesetzlichen prüfen solltest. In Hausarbeiten bietet es sich zudem an, komplizierte Inzidentprüfungen durch geschickte Anordnung der Prüfungspunkte zu vermeiden.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 30.05.2007, 19:33
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AW: Mietrecht Schema?

Hm, ja also ich dachte, ob es da so einen klaren Prüfungsaufbau gibt- wie z.b. beim Schadensersatz: ist ein vertrag zu stande gekommen, gibt es eine Pflichtverletzung usw usw..
Muss ich z. B. b eim 536 a zuerst mal prüfen, ob es einen Mietvertrag hab- und dann? ach.. ich bin überfordert...
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  #4 (permalink)  
Alt 30.05.2007, 22:53
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AW: Mietrecht Schema?

Ok, dann bist du schon in den einzelnen Ansprüchen drinnen. Da musst du bei jedem Anspruch, der auf einer Norm beruht, die einen Mietvertrag voraussetzt, prüfen, ob ein solches auch vorliegt. Die anderen tatbestandsmerkmale natürlich auch. Wenn du aber eines davon oben schonmal bejaht hast, dann kannst du unten auf die Stelle oben verweisen, brauchst die Ausführungen also nicht zu wiederholen.
Beispiel zur Gliederung von 536a:
- Vorliegen eines Mitverhältnisses
- Mangel im Sinne des §536
- zum Zeitpunkt des Vertragschlusses/später aber Vertretenmüssen/Beseitigungsverzug

Öhm.. wars das, was du wissen wolltest?
Gruß
Marcus
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  #5 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 22:15
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AW: Mietrecht Schema?

Ja, genau! Dankeschön. Naja, beim 536a glaub ich bin ich soweit fertig. Jetzt noch mal ne ganz blöde Frage.
Laut Sachverhalt handelt es sich um einen vorformulierten Mietvertrag, der nach Klausel 7 die Schönheitsreparaturen an den Mieter abtritt. Brauch ich da ne vollständige AGB Prüfung oder reicht es, zu sagen, dass es gängige Praxis ist usw.?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.06.2007, 12:40
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AW: Mietrecht Schema?

Kommt drauf an, worauf du hinauswilst: Wenn du irgendwie Zweifel an der Wirksamkeit der Vereinbarung hast, musst du natürlich die ganze Prüfung machen (sind das AGB, sind sie zulässig, wenn nein - was sind die Folgen?). Wenns völlig unproblematisch ist, dann kannst du auch kurz sagen, dass es AGB im Sinne der Norm sind, Anzeichen für ihre Unwirksamkeit aber nicht vorliegen. Jedenfalls musst du erwähnen, dass es eine normative Regelung gibt, nach der grundsätzlich der VERmieter die Schönheitsreparaturen machen muss, die Regelung aber dispositiv ist.
Ich kenne die Aufgabe nicht, aber die Schönheitsreparaturen laden Aufgabensteller förmlich dazu ein, da irgendein Problem im Zusammenhang mit AGB zu verstecken. Da gibts nämlich eine inzwischen ganz gut strukturierte Rechtprechung dazu, deren Anforderungen an die Wirksamkeit immer höher geschraubt werden...
Der Verweis auf die gängige Praxis ist aber definitiv nicht ausreichend! Zu dieser gehörten bis vor ein paar Jahren beispielsweise auch die sogenannten "starren Renovierungsfristen". Heute ist deren Unwirksamkeit weitestgehend unbestritten, Folge: in einem solchen Vertrag braucht der Mieter gar keine Schönheitsreparaturen zu übernehmen...
Gruß
Marcus
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Alt 11.06.2007, 22:23
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AW: Mietrecht Schema?

Ok, danke!
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