Dies ist eine Diskussion zu kleine Übung im Zivilrecht WS09/10 in Marburg innerhalb des Forums Fallsammlungen & Schemata - allgemein
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| Hallo, der Sachverhalt untergliedert sich in 3 unabhängige "Untersachverhalte" - die ersten beiden schaffe ich problemlos, der dritte bereitet mir jedoch Schwierigkeiten. Vielleicht könntet ihr mich wissen lassen, was euch so spontan durch den Kopf geht. "Professor P erhält von seinem Patenonkel, dem Zahnarzt Z, anlässlich der Berufung als Geschenk eine goldene Rolex-Uhr. P will die Uhr dem K verkaufen, weil er sie weder im Hörsaal noch in Gremiensitzungen tragen könne. Da K im Hinblick auf die Preise von aus Privathand angebotenen wertvollen Uhren keine Erfahrung hat, will er die Uhr dem Uhrenhändler U zeigen und dem P dann ein verbindliches Kaufangebot machen. U hält nach Besichtigung der Uhr einen Händlereinkaufspreis von 5.000 für angemessen. K schickt daher ein schriftliches Kaufangebot zum Preis von 5.000 per Post an P ab. Vor Erhalt des Angebots erklärt U auch gegenüber dem anrufenden P, dass ein Preis von 5.000 für beide Parteien angemessen sei. Daraufhin bietet P seinerseits dem K per E-Mail den Verkauf der Uhr zum Preis von 5.000 an. Als P anschließend das schriftliche Angebot des K erhält, macht Verena, die Ehefrau des P, diesem Vorwürfe, weil man ein Geschenk nicht ohne weiteres versilbere. Er könne ja in den Vorlesungen seine alte Uhr tragen. Daraufhin teilt P dem K per E-Mail mit, dass er sein Verkaufsangebot zurücknehme. K lehnt dies ab, weil sich ein Foto von der Uhr bereits auf seiner Homepage befinde und sich schon mehrere Interessenten gemeldet hätten. K verlangt von P Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises die förmliche Übereignung der sich im Besitz des K befindenden Rolex-Uhr. Wie ist die Rechtslage?" Vielen Dank! Gruß, P. |
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